Mehr Transparenz für den Mittelstand durch das „Berufsbild Sanierungsberater“

Erstmals werden in Deutschland die Aufgaben, Pflichten und Rechte von Beratern, die speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sanierung unterstützen, in einem Berufsbild beschrieben. Verfasser ist die „Fachgruppe Sanierung“ im Verband Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e.V. Für betroffene Unternehmen, deren Finanzierer, Gerichte und Insolvenzverwalter sowie für die Berater selber ist damit ein transparenter Rahmen für die Sanierungsbegleitung geschaffen.

„Wir beschreiben im „Berufsbild KMU-Sanierungsberater“ den Umfang einer Sanierungsberatung und legen die Pflichten des Beraters fest. Ebenso formulieren wir Grundsätze, nach denen die Beratung ablaufen muss“ erläutert Thomas Schader, Leiter der Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband.

Teil des Berufsbildes KMU-Sanierungsberater sind die „KFS-Richtlinien zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU“. Diese stellen ebenso erstmals bewusst die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen in den Mittelpunkt. Damit unterscheiden sie sich deutlich von anderen Standards, die eher auf größere Kapitalgesellschaften ausgerichtet sind und die Unternehmer und ihre Familien weitgehend ausblenden. „Durch die Kombination eines klar definierten Berufsbildes mit Richtlinien, die speziell auf KMUs ausgerichtet sind, haben wir einen klaren Rahmen für alle Beteiligten geschaffen“ so Schader.

„Wir wollen keine Gutachten für den Aktenordner produzieren, sondern einen Fahrplan für die konkrete Gesundung des Unternehmens erarbeiten“ ergänzt KMU-Berater Werner Broeckmann, Spezialist für Krisenfälle im Baugewerbe. Deshalb legen die KMU-Berater besonderen Wert auf die realistische Einschätzung der Zukunftsaussichten und eine Vorgehensweise, die die Umsetzung der gemeinsam, mit dem Unternehmen erarbeiteten, Beratungs-Empfehlungen unterstützt.

Das Berufsbild KMU-Sanierungsberater formuliert deshalb als Ziel der Sanierungsberatung: „Zentrales Ziel der Sanierungsberatung ist die wirtschaftliche Existenzsicherung des Unternehmers, des Unternehmens und der beteiligten Familienmitglieder“. Für Unternehmen formuliert das Berufsbild die Standards, die sie für ihre Beratung erwarten können. „Damit besteht ein transparenter Maßstab zur Bewertung der Beratungsleistung“ betont Schader.

Kreditinstitute, Steuerberater, Verbände und andere Unterstützer kleiner und mittlerer Unternehmen finden im Berufsbild klare Maßstäbe für die Beurteilung von Beratern, die sie ihren Mandanten, Mitgliedern und Geschäftspartnern empfehlen. Damit erhalten sie gleichzeitig Rechtssicherheit für ihre Empfehlungen, indem sie ihre Kooperationspartner auf das Berufsbild verpflichten.

Für Berater selber gibt das Berufsbild einen verlässlichen Rahmen für die komplexe Tätigkeit der Sanierungsberatung – und damit ebenfalls Rechtssicherheit für die konkrete Beratung nach diesen Maßstäben. Dass ein Sanierungsberater dennoch „für alle Fälle“ eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hat, ist für die Mitglieder im KMU-Beraterverband durch dessen Beratungsgrundsätze festgeschrieben, ergänzt Schader.

Das Berufsbild und die KFS-Richtlinien können unter www.kmu-berater-sanierung.de heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.
Fachgruppe Sanierung
Thomas Schader – Tel: 06071-2005-50 – E-Mail: schader@kmu-berater.de
Werner Broeckmann – Tel: 02832-93030-18 – E-Mail: broeckmann@kmu-berater.de

(Quelle: KMU-Berater)

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