Messwesen: Neuregelung des Mess- und Eichgesetzes beschlossen

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erarbeitete Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens wurde am Freitag, den 7. Juni 2013, vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft, um allen Marktbeteiligten zu ermögllichen, sich auf den grundlegend neuen Rechtsrahmen hinreichend vorzubereiten. Mit dem neuen Mess- und Eichgesetz wird die bereits seit über Zehn Jahren andauernde Diskussion zur Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten und vereinheitlicht im Interesse aller Marktbeteiligten die Regelungen über das Inverkehrbringen von Messgeräten. Dies vereinfacht die Gesetzesanwendung und vermeidet unnötige Kosten. Das Gesetz ermöglicht die rasche Berücksichtigung technologischer Entwicklungen im gesetzlichen Messwesen und betont ausdrücklich die Bedeutung innovativer Produkte.

Messwesen und Messverfahren

Ein hoch entwickeltes und zuverlässiges Messwesen ist die Grundlage für neue Technologien, aber auch für einen fairen Handel, da alle Güter möglichst exakt gemessen und gewogen werden müssen, um überhaupt preislich vergleichbar zu sein. Dem Schutz dieser Ziele und der angemessenen Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen (z.B. „intelligente“ Messgeräte) dienen die Vorschriften des gesetzlichen Messwesens. Somit soll das derzeitige Eichgesetz und die Eichordnung durch modernere Vorschriften ergänzt und erweitert werden. Vor allem geht es darum, mit schnellen Technikentwicklungen Schritt zu halten. Gleichzeitig sollen die Regelungen flexibler ausgestaltet werden, um Kosten für die Wirtschaft zu reduzieren und die Verfahren wirtschaftlicher zu gestalten.

Neue Techniken brauchen weiterentwickelte Messverfahren: Die Nanotechnologie beispielsweise erfordert völlig neue Mess- und Bewertungsverfahren, etwa um die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit neuer Nanoprodukte zu gewährleisten. Die Weiterentwicklung, Verbesserung und Bewertung neuer Messverfahren ist eine wesentliche Aufgabe des nationalen Metrologieinstituts, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). In Fragen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit neuer Techniken liegen die Kompetenzen bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die europäischen metrologischen Einrichtungen wiederum leisten unter dem Dach des Europäischen Metrologieforschungsprogramms (EMRP) durch länderübergreifende Forschung und Entwicklung ihren gemeinsamen Beitrag zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit, beispielsweise für eine effiziente Energie- und Ressourcennutzung und Klimawandel, ebenso wie zu Erfüllung der Anforderungen, die aus Industrie und Neuen Technologien an die Metrologie erwachsen.

Informationen zu dem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprogramm „MNPQ-Transfer“ finden Sie hier.

(mb)

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