Minister Garg unterzeichnet Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Bäckerhandwerk

Arbeitsminister Dr. Heiner Garg hat heute (01.06.) Tarifverträge für das Bäckerhandwerk in Schleswig-Holstein für die unteren Lohngruppen für allgemeinverbindlich erklärt. Dies erfolgte im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Schleswig-Holstein und auf Antrag des Landesinnungsverbands des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein, der im August 2010 gemeinsam mit der Bäcker-Innung Hamburg und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten einen neuen Lohntarifvertrag vereinbart hatte. Daneben wurde auch der Manteltarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

Arbeitsminister Garg erläutert: „"Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die unteren Tariflöhne im Bäckerhandwerk zu zahlen. Damit können wir Missbrauch vermeiden und für faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen im Bäckerhandwerk in Schleswig-Holstein sorgen.“" Es handele sich um eine von den Tarifpartnern ausgehandelte branchenbezogene Lohnuntergrenze. Dies entspricht der von Minister Garg grundsätzlichen befürworteten Linie beim Thema Mindestlohn.

Nach intensiver Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen gilt die Allgemeinverbindlicherklärung für Bäcker, Bäckerei-Fachverkäufer sowie ungelernte Arbeitnehmer und Verkäufer jeweils im ersten Beschäftigungsjahr. Die Regelung tritt rückwirkend zum 16. Mai 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht für diese Beschäftigten Anspruch auf Gehälter, die mindestens die genannten untersten Lohngruppen erreichen. Darauf hatten sich Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter im Tarifausschuss geeinigt. Das Bäckereihandwerk hatte die Allgemeinverbindlichkeit für alle Tarifgruppen beantragt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die die Tarifverträge infolge der Erklärung verbindlich sind, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift der Tarifverträge gegen Erstattung der Selbstkosten verlangen. Zudem können die Tarifverträge beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit eingesehen werden, das auch Auskünfte über den konkreten Umfang der Allgemeinverbindlicherklärung erteilt. Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung wird zeitnah im Bundesanzeiger sowie im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Quelle: Staatskanzlei von Schleswig-Holstein

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