Mit Erholungsbeihilfen steuerliche Vorteile sichern

Mitarbeiter motivieren, Gesundheit der Angestellten fördern und sogar noch steuerliche Vorteile genießen? Erholungsbeihilfen werden für Firmen ein zunehmend interessantes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung. Im 13. Teil unserer Themenreihe sprechen wir mit Fabrice Schmidt, Gründer und Geschäftsführer der mydays GmbH über den Einsatz für Unternehmen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jürgen Zingraf, Geschäftsführer der WZT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft zeigt im Gespräch die steuerrechtlichen Hintergründe der Erholungsbeihilfen auf.

Interview mit Fabrice Schmidt und Jürgen Zingraf über Erholungsbeihilfen

Herr Schmidt das Thema betriebliches Gesundheitsmanagement hatten wir ja bereits diskutiert. Warum ist es besonders jetzt für Unternehmen sinnvoll, sich näher mit diesem Thema zu befassen?

Fabrice Schmidt: Jetzt wo es auf das Jahresende zugeht, beginnt bei Unternehmen der Kassensturz, und viele werden sicher erfreut feststellen, dass das Jahresbudget noch gar nicht komplett verbraucht ist. Das kann natürlich in Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen an die besten Mitarbeiter investiert werden, doch wie wir in der Vergangenheit bereits besprochen hatten, bieten rein monetäre Gehaltserhöhungen nicht immer den optimalen Anreiz, um Top-Performer an das eigene Unternehmen zu binden. Hier kommt wieder der Einsatz von zusätzlichen Sachleistungen als Vergütungsbestandteil ins Spiel. Im Bereich Mitarbeitergesundheit besteht mit der sogenannten „Erholungsbeihilfe“ eine hochinteressante Möglichkeit, seinen Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. Was viele Firmen nicht wissen: Unsere Mitarbeiter-Erholungskarten können vom diesjährigen Jahresbudget erworben werden, auch wenn der Mitarbeiter sie erst im nächsten Jahr nutzt. Da dies eine steuerlich optimierte Form der Vergütung ist, können Unternehmen sich so noch in diesem Jahr steuerliche Vorteile sichern – und der Mitarbeiter startet gleich entspannt und erholt ins neue Jahr.

Herr Zingraf, wie genau funktionieren Erholungsbeihilfen steuerlich und für wen kommen sie in Frage?

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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jürgen Zingraf (Bild: © Jürgen Zingraf)

Jürgen Zingraf: Bei Beamten liegt der Anspruch auf Erholungsbeihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit in § 3 Nr.11 des Einkommensteuergesetzes. Anwendbar ist diese Regelung allerdings auch für Angestellte in der freien Wirtschaft. Der Arbeitgeber kann also jedem Angestellten Erholungsbeihilfen gewähren. Dabei hat sich in der Praxis die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber als sinnvolles Modell etabliert. Hierbei versteuert das Unternehmen die Erholungsbeihilfen pauschal mit 25 Prozent, zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Wichtig dabei ist, dass die Höchstbeträge von 156 Euro pro Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro je Kind nicht überschritten werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist der Gesamtbetrag für den Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei.

Gibt es weitere Voraussetzungen die zu beachten sind?

Jürgen Zingraf: Ja. Da die Erholungsbeihilfen zweckgebunden sind, also wirklich der Erholung des Mitarbeiters dienen sollen, müssen Arbeitgeber darauf achten, auch den Nachweis der Zweckverwendung zu gewährleisten. Hierbei muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen gezahlter Erholungsbeihilfe und Erholungsmaßnahme bestehen. Die Leistungen müssen drei Monate vor oder nach der Erholungsmaßnahme bezahlt werden. Außerdem müssen Erholungsbeihilfen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt bezahlt werden, da sie sonst nicht von den Finanzämtern anerkannt werden. Erfahrungsgemäß nutzen viele Firmen die Erholungsbeihilfe als steueroptimierten Urlaubsgeldersatz. In jedem einzelnen unternehmensspezifischen Anwendungsfall ist jedoch immer eine Prüfung durch einen Steuerberater zu empfehlen.

Herr Schmidt, Herr Zingraf, vielen Dank für dieses Gespräch.

Das Interview mit Fabrice Schmidt, Geschäftsführer der mydays GmbH, führte Oliver Foitzik (Herausgeber des Wirtschafts- und Mittelstandsmagazins AGITANO).

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Bild: © Fabrice Schmidt, mydays GmbH

Über Fabrice Schmidt

Gerade die Themen Personalmarketing und Mitarbeitermotivation werden bei Fabrice Schmidt großgeschrieben. Nachdem die von ihm gegründete Firma mydays mittlerweile über 80 Mitarbeiter zählt, stellte Schmidt fest, dass für viele der Angestellten ein angenehmes Arbeitsklima, nette Kollegen und anspruchsvolle Tätigkeiten weit wichtiger sind als monetärer Ausgleich. Gerade Teambuilding-Events und weitere außerbetriebliche Aktivitäten stehen für das gesunde Betriebsklima der mydays GmbH an erster Stelle. So sollen die Mitarbeiter das Produkt selbst erleben und bekommen regelmäßig die Möglichkeit, Erlebnisse selbst zu testen. Der Schenkexperte Fabrice Schmidt hat den Trend, Zufriedenstellung und Motivation von Mitarbeitern zu erhöhen, erkannt und sich dem Motto „Erfolg aus Emotion“ verschrieben. Die Begeisterung der eigenen Mitarbeiter über originellere Formen der Wertschätzung führte ihn zu dem Entschluss, auch den Geschäftskundenbereich weiter auszubauen und anderen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Mitarbeiter und Management mit kreativen Geschenken zu motivieren.

Mehr zu Fabrice Schmidt finden Sie unter b2b.mydays.de.

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