Mitarbeiter abwerben – was bei der Wortwahl beachtet werden muss, damit es zu keinem Wettbewerbsverstoß kommt

Soziale Netzwerke werden immer stärker auch genutzt, um neue Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen – und von fremden Unternehmen abzuwerben. Doch dabei lauern erhebliche rechtliche Fallstricke, wie es aktuell das Landgericht Heidelberg im Rahmen einer Klage um die Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aufgezeigt hat.

Abwerben ist kein Wettbewerbsverstoß, wenn keine unlauteren Begleitumstände vorliegen

Ein Unternehmer hatte laut der Rechtsanwaltskanzlei volke2.0 über ein soziales Netzwerk direkt Mitarbeiter eines Mitbewerbers angeschrieben, um sie zu einem Wechsel in das eigene Unternehmen zu bewegen. Dies wäre nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg an sich auch nicht wettbewerbsrechtlich bedenklich. So ist das Abwerben von Mitarbeitern kein Wettbewerbsverstoß, insofern keine unlauteren Begleitumstände vorliegen.

Keine Diffamierungen

Diese unlauteren Begleitumstände lagen in dem betreffenden Fall aber nun vor: Der Unternehmer hatte bei den an die Personen versandten Nachrichten unzulässige Aussagen wie "Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?" und "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?" beigefügt. Diese Diffamierungen wertete das Landgericht nun als abwertende Aussagen über den Mitbewerber, da diesen Aussage keine Erklärungen oder Belege beigefügt waren. Aufgrund dessen verurteilte das Gericht den abwerbenden Unternehmer zur Tragung der außergerichtlichen Kosten der Abmahnungen.

Beim Abwerben auf die Wortwahl achten

"Das Ansprechen von Personen über Soziale Netzwerke mit dem Hintergrund, diese für das eigene Unternehmen als Mitarbeiter zu gewinnen, ist durchaus zulässig", so Rolf Albrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht der Kanzlei volke2.0.

Daher sollte auf jeden Fall bei der Wortwahl von persönlichen Nachrichten das Gebot der Sachlichkeit beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

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