Motorola versetzt Apple einen Verkaufsstopp-Schock in Deutschland

Das Landgericht Mannheim hat auf Antrag von Motorola Mobility eine einstweilige Verfügung gegen Apple erlassen. Dem iPhone-Hersteller wird damit untersagt, mobile Geräte in Deutschland zu verkaufen, die zwei bestimmte Motorola-Patente verletzen. Für bisherige Patentverletzungen seit 2003 muss Apple zudem Motorola Schadenersatz in bislang nicht genannter Höhe zahlen. Eine Motorola-Sprecherin kommentiert entsprechend offensiv: „Wir werden weiterhin unsere Rechte zum Schutz dieser Vermögenswerte geltend machen und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Technologien für Nutzer verfügbar sind. Wir hoffen, dass wir eine Lösung finden, damit wir uns wieder auf die Entwicklung großartiger Innovationen konzentrieren können, von denen die Branche profitiert.“

Das Urteil betrifft allerdings Apple USA, das dadurch jedoch seine Lieferung an das deutsche Tochterunternehmen Apple GmbH einstellen könnte. Apple kann gegen die Verfügung Rechtsmittel einlegen. Apple wertet das Urteil bislang dementsprechend auch als „Verfahrensproblem“, das keinerlei Einfluss auf den Ausgang des Prozesses habe. Zudem werde weder das Geschäft noch der Verkauf von Produkten in Deutschland davon betroffen.

Gegenstand des Urteils sind die europäischen Patente 1010336 B1 und 0847654 B1 aus den Jahren 2002 und 2003: Sie beschreiben ein „Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines von einem Mobiltelefon initiierten Transfers für ein Paketfunksystem“ sowie ein „Verfahren für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkrufempfängern“.

Der Handypionier Motorola hält eine Vielzahl grundlegender technischer Patente. Genau aus diesem Grund wird es gerade von Google mit 12,5 Milliarden Dollar heftig umworben. Google will so den Patentbestand hinter seinem mobilen Betriebssystem Android stärken. Die Großen der Branche, wie Apple, Google, HTC, Samsung etc. überziehen sich seit einiger Zeit laufend gegenseitig mit Patentklagen.
 

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