Nacken- und Rückenschutz fängt im Sitzen an

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Arbeitsplätze im Unternehmen belasten meist Rücken und Nacken erheblich (Bild: © shironosov – istockphoto.com)

Studien über unseren Büroalltag und die damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen durch falsche Haltungen, Lärm, psychische Belastungen und falsche Ernährung gibt es in vielen Ausführungen. Wir möchten hier allerdings genauer auf die richtige Haltung und Ihren Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl eingehen und welche Voraussetzungen dieser überhaupt erfüllen muss.

Um entsprechend ergonomisch und gesundheitlich so wenig belastend wie nur eben möglich an einem Arbeitsplatz im Büro zu arbeiten, gibt es inzwischen eine ganze Reihe an Richtlinien. Viele von diesen, wie das Recht auf einen ergonomischen Bürostuhl, sind sogar mittels Urteilen zur Pflicht für Arbeitgeber und zum Recht für Arbeitnehmer erhoben worden.

Schützen Sie Ihren Nacken durch optimale Monitorposition

Dabei fängt der Schutz Ihres Rückens und Nackens schon weitaus früher an als bei der Wahl des richtigen Sitzplatzes. Viele Büroarbeitsplätze sind schon allein von der Position des Monitors komplett falsch eingerichtet. Im Vergleich zu einem wirklich gute Bürostuhl allerdings lässt sich dieser Umstand mit einigen wenigen Handgriffen beheben.
Früher galt es als gute Richtlinie zum Schutz des Nackens, wenn die oberste Zeile sich auf Augenhöhe befand. Dies ist allerdings längst veraltet und rührt aus Zeiten, als Monitore noch stark spiegelten.

Gemäß der Gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) sollten inzwischen folgende Grundregeln eingehalten werden:

  • Der Abstand zwischen Monitor und Arbeitsplatte Ihres Schreibtisches sollte möglichst gering ausfallen.
  • Neigen Sie Ihren Bildschirm soweit nach hinten wie es erforderlich ist um zu gewährleisten, dass Ihr Blick senkrecht auf den Bildschirm auftrifft.
  • Der Bildschirm sollte sich mindestens 50 cm von Ihnen entfernt befinden.
  • Sie sollten die Schrift auf Ihrem Bildschirm mühelos erkennen können. Dies bedeutet beispielsweise bei 50 cm Abstand eine Zeichenhöhe bei Großbuchstaben von mindestens 3 mm, bei 60 cm Abstand einen Zeichenhöhe der Großbuchstaben von 4 mm.
  • Die Helligkeit Ihres Bildschirmes ist genau dann richtig eingestellt, wenn Sie ohne Anstrengung gut lesen können.

Allein durch diese kleinen Korrekturen können Sie im Büroalltag Ihren Nacken schon deutlich schonen. Da so unnötigen Anspannungen und einer ungesunden und vor allem auch schädlichen Haltung bereits im gewissen Maße vorgebeugt wird.

Voraussetzung dafür ist aber ein gesundes Sitzen auf dem richtigen Bürostuhl

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Mit dem richtigen Bürostuhl am Arbeitsplatz wird vorgebeugt und Rücken und Nacken entspannt. (Bild: ergonomic © angelhell – istockphoto.com)

Aber einen Großteil Ihrer Zeit im Büro verbringen Sie nun einmal auf Ihrem Bürostuhl. Bei diesem haben Sie per Gesetz zwar nicht das Recht auf einen orthopädischen Bürostuhl, aber dennoch Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl. Im Vergleich zu jedem x-beliebigen Bürostuhl gelten für einen ergonomischen Bürostuhl eine ganze Reihe von wichtigen Kriterien:

  • Der Bürostuhl muss sowohl stand- als auch kippsicher sein. In der Praxis bedeutet dies eine Ausstattung mit mindestens fünf Rollen und eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Wegrollen beispielsweise durch gebremste Rollen.
  • Der Widerstand der Rollen muss an den Boden angepasst sein. Wo auf Teppich bereits ungebremste Rollen ausreichen, so muss auf glattem Boden definitiv eine Rollenbremse integriert sein.
  • Um den Vorgang des Hinsetzens für Wirbelsäule möglich angenehm und so wenig belastend wie nur eben möglich zu gestalten, muss der Bürostuhl leicht abfedern, wenn Sie sich hinsetzen.
  • Natürlich sollen Sie sich nicht an Ihrem Stuhl schneiden können. Keine scharfen Ecken und Kanten sind Pflicht. Zudem muss die Polsterung atmungsaktiv an Sitz- und Rückenlehne sein. Die Polsterung muss sich dabei als fest aber zugleich komfortabel erweisen.
  • Da jeder von uns in seiner Körpergröße unterschiedlich erweist, muss ein ergonomischer Bürostuhl in der Sitzhöhe von 42 bis 50 cm verstellbar sein. Dies dient auch dem Zweck sich bei unterschiedlichen Arbeitsprozessen entsprechend neu positionieren zu können.
  • Die Tiefe der Sitzfläche sollte zwischen 38 und 44 cm, die Sitzbreite zwischen 40 und 48 cm betragen.
  • Im horizontalen Schnitt muss die Rückenlehne konkav geformt sein und eine breite von 36 bis 48 cm aufweisen. Im vertikalen Schnitt muss die Rückenlehne konvex geformt sein.
  • Ebenfalls wie die Höhe des Sitzplatzes muss auch die Rückenlehne den Rücken zu allen Zeiten möglichst gut unterstützen. Somit muss die Höhe zu jeder Zeit ausreichend sein. Dies bedingt ein gewisses Maß an Verstellbarkeit. Dabei gilt die Ausstattung mit einer gekoppelten Sitz-Lehnen-Neigungsverstellung (auch Synchronmechanik genannt) als empfehlenswert. Durch diese ist ein dynamischer Wechsel der Körperhalten und somit eine optimale Versorgung der Bandscheiben möglich.
  • Armlehnen sind empfehlenswert, so lange Sie nicht bei Ihrer Arbeit hinderlich sind.
  • Auch Armauflagen müssen, damit sie Ihren Schulter- und Nackenbereich zusätzlich entlasten, in der Höhe über dem Besitz zwischen 20 und 25 cm verstellbar sein und mindestens 20 cm lang und 4 cm breit sein.
  • Alternative Sitzmöbel können lediglich eine Alternative, nicht jedoch ein Ersatz für einen ergonomischen Bürostuhl bedeuten. Auch diese müssen den Sicherheitsanforderungen im Schutz gegen das Wegrollen und Stand- und Kippsicherheit bieten.

Natürlich gibt es eine ganze Reihe an Bürostühlen, die diesen Anforderungen entsprechen und schnell meint man auf der Suche nach dem idealen Stuhl den Überblick zu verlieren und sich dem entsprechend für den ersten besten zu entscheiden und diese Entscheidung unter Umständen mit Rücken- und Nackenschmerzen schließlich doch zu bereuen. Da auch wir Ihnen hier keine jederzeit aktuellen Empfehlungen aussprechen können, empfehlen sich Verbraucherplattformen wie Buerostuhl.net. Hier wird nicht nur auf individuelle Testberichte, sondern auch auf Auszeichnungen und objektive Tests eingegangen um Verbrauchern eine möglichst objektive Übersicht zu geben.

Beachten Sie auch, dass im Dezember 2010 zwar das Sozialgericht Dresden sich gegen den Verpflichtung des Arbeitgebers gegen orthopädische Bürostühle ausgesprochen hat, aber den Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl eindeutig belegt hat. Wenn auch dieses Urteil zunächst als Niederlage für Arbeitnehmer erscheinen mag, so bedeutet es unterm Strich eine wichtige Grundlage für gesünderes auch in der vermeintlich ungefährlichen Umgebung eines Büros.

 

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