Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) bilden ein wesentliches Instrument der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung. Die kontinuierliche Fortentwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude, die sich am Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit orientiert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und damit vorrangig zur Minderung der Importabhängigkeit und der Stärkung der Versorgungssicherheit, mittelbar auch zum Klimaschutz.

Die Verordnungen zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) (PDF: 3.9 MB) sowie zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) (PDF: 79 KB) wurden am 6. Februar 2013 von der Bundesregierung angenommen. An den Kabinettsbeschluss schließt sich das parlamentarische Verfahren an.

Mit der Novelle von EnEV und EnEG sollen die Vorgaben der Richtlinie des Europäischen Parlaments (PDF: 876 KB) und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2012/31/EU) sowie die Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept und zur Energiewende/“Eckpunkte Energieeffizienz (PDF: 161 KB)“, soweit das Energieeinsparrecht für Gebäude betroffen ist, umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund erweitert die Verordnung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zum einen die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die aktuelle EnEV-Novelle, zum anderen wird die grundsätzliche Pflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard mit Wirkung ab 2019 für Behördengebäude, ab 2021 für alle übrigen Neubauten eingeführt.

Zur Information: EnEG in der Fassung vom 19. Dezember 2008.

(BMWi 2013)

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