NRW: Vereinbarung über Clearingstelle Mittelstand unterzeichnet

Wirtschaftsminister Duin und Vertreter des Mittelstands haben die Vereinbarung zur Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand unterzeichnet. Die Clearingstelle ist Teil des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes und wird im April ihre Arbeit aufnehmen.

Bei der Unterzeichnung erklärte Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Mittelstandsgerechte Regelungen, flexible Verfahren und eine dauerhaft unternehmensnahe Verwaltungspraxis sollen zum bundesweit anerkannten Markenzeichen nordrhein-westfälischer Wirtschaftspolitik werden. Mit dem neuen Mittelstandsförderungsgesetz haben wir die richtigen Instrumente, um diese Ziele zu erreichen. Jetzt geht es darum, sie ergebnis- und zielorientiert zu nutzen.“

Die bei IHK NRW angesiedelte Stelle wird alle wesentlichen mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung frühzeitig auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin überprüfen. Dazu werden durch die Clearingstelle Stellungnahmen der beteiligten Kammern und Verbände eingeholt und so weit wie möglich bei der Umsetzung des jeweiligen Vorhabens berücksichtigt. Die Verfahren dienen der Beratung der Landesregierung. Auch zu Vorhaben der EU und des Bundes können entsprechende Voten angefordert werden.

„Die Industrie- und Handelskammern in NRW begrüßen die Ansiedlung der Clearingstelle Mittelstand bei IHK NRW. Sie werden sich intensiv und in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Kammern und Verbänden dafür einsetzen, dass die praktischen Bedürfnisse und Interessen der mittelständischen Wirtschaft in NRW frühzeitig durch das Clearingverfahren in kommenden Gesetzes- und Verordnungsverfahren berücksichtigt werden“, erklärt Paul Bauwens-Adenauer, Präsident der IHK NRW.

Ziel ist es, die Auswirkungen der jeweiligen Vorhaben der Landesregierung auf Kosten, Arbeitsplätze und Verwaltungsaufwand in kleinen und mittleren Unternehmen zu identifizieren und so weit wie möglich zu minimieren. „Wir wollen Regelungen, die eine positive Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen fördern, nicht behindern. Denn kleine und mittlere Unternehmen und die dort Beschäftigten sind unverzichtbar für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Sie liefern, oft schneller als andere, die innovativen Lösungen, mit denen wir unser Chancen auf den Weltmärkten sichern“, erklärte Minister Duin.

Clearingverfahren und Clearingstelle gehen auf das neue Mittelstandsförderungsgesetz zurück, das der Landtag im Dezember 2012 beschlossen hat. Mit einer Rechtsverordnung zum Gesetz hat die Landesregierung in der vergangenen Woche Abläufe, Dauer und weitere Details der Verfahren festgelegt. Beteiligt an den Clearingverfahren werden die Dachorganisationen des Handwerks, der Freien Berufe, der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände.

Hintergrund: Der Mittelstand in Nordrhein-Westfalen

Mittelständische Unternehmen prägen maßgeblich das Wirtschaftsleben in Nordrhein-Westfalen: Nach den aktuellen Erhebungen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) wurden im Jahr 2012 rund 761.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei einem Gesamtunternehmensbestand von 764.000 gezählt, damit beträgt der KMU-Anteil 99,6 Prozent. Cirka 79 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und knapp 82 Prozent der Auszubildenden hatten ihren Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in KMU.

(NRW)

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?