NRW: Zinsverbilligte Kredite für Unternehmen für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Seit dem 1. Januar 2013 vergibt die NRW.BANK aus dem neuen Programm NRW/EU.KWK-Investitionskredit des Landes NRW und der Europäischen Union zinsverbilligte Förderdarlehen an Unternehmen in NRW, die ihre bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) umrüsten bzw. neue Anlagen bauen wollen. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird mit dem eingesetzten Brennstoff sowohl Wärme als auch Strom erzeugt, was im Vergleich zu einer getrennten Erzeugung wesentlich effizienter ist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine zu fördernde KWK-Anlage mit einer Leistung von mind. 50 KWel in NRW betreiben. Der Mindestkredit liegt bei 50.000 Euro, der Höchstbetrag bei 2,5 Millionen Euro. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Gefördert werden: 

NRW / Bild: sxc.hu / cc-Lizenz
Bild: sxc.hu / cc-Lizenz

– der Neubau von KWK-Anlagen inklusive Wärmespeicher und Regelungsvorrichtung mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt elektrischer Leistung (kW el),
– die Umrüstung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Nutzung für KWK, die eine Leistung von mehr als 50 kW el erreichen.

Beim Neubau von Anlagen kann sowohl die Investition in einzelne Anlagen als auch der Zusammenschluss mehrerer Einzelanlagen (virtuelles KWK-Kraftwerk), die zusammen eine Leistung von mehr als 50 kW el erreichen, finanziert werden.

Nicht finanziert werden

– Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 50 kW el,
– Techniken, die noch nicht in den Markt eingeführt sind oder sich durch einen besonderen Innovationsgrad auszeichnen,
– Ersatzinvestitionen für bestehende KWK-Anlagen oder Anlagenteile, die keine Verbesserung der Wirksamkeit zur Folge haben,
– Unterhaltung und Betrieb von KWK-Anlagen,
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die zu fördernde KWK-Anlage selbst betreiben.

Voraussetzungen

Das Investitionsvorhaben muss einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorweisen.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht finanziert.
Die jeweiligen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten, maximal jedoch 2,5 Mio. EUR. Der Mindestkrdit beträgt 50.000 EUR.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de

(Förderdatenbank 2013)

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?