Professorinnenprogramm: Gleichstellungskonzepte an Hochschulen gefördert

Ergebnisse der zweiten Auswahlrunde liegen vor: 96 Hochschulen überzeugten mit Gleichstellungskonzepten und werden nun mit insgesamt 150 Mio. Euro gefördert. An der ersten Ausschreibungsrunde zum zweiten Teil des Professorinnenprogramms beteiligten sich 131 Hochschulen aus allen 16 Bundesländern. 43 Hochschulen reichten erstmals ein Gleichstellungskonzept ein, 29 davon wurden positiv bewertet, insgesamt waren es 96. Diese Hochschulen können nun im Rahmen des Programms maximal drei Professorinnen berufen, deren unbefristete W2- oder W3-Stellen in den ersten fünf Jahren jeweils über eine Anschubfinanzierung von bis zu 150.000 Euro jährlich finanziert werden. Mittel, die in den Hochschulen durch die Finanzierung der Professuren aus dem Programm frei werden, muss die Hochschule im Gegenzug in ihre Gleichstellungsarbeit investieren. Im Rahmen der 2008 gestarteten ersten Auflage des Programms wurden 260 Professorinnen berufen. Für die zweite Auflage stellen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die beteiligten Bundesländer zusammen wieder 150 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Kompetenzen hochqualifizierter Frauen werden in der Wissenschaft dringend gebraucht“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka. „Das Professorinnenprogramm hat dazu beigetragen, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu steigern und das Bewusstsein für eine stärkere Frauenförderung an den Hochschulen zu verankern. Die hohe Zahl der Bewerbungen zeigt, dass an den Hochschulen ein Kulturwandel begonnen hat. Diesen Schwung gilt es zu nutzen, denn wir brauchen bei der Frauenförderung noch mehr Dynamik.“

„Hochqualifizierte Frauen gehören selbstverständlich in Führungspositionen. Wir können auf sie nicht verzichten, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland gewährleisten wollen. Die Hochschulen haben das Thema Gleichstellung klar als Herausforderung identifiziert. Die überzeugenden und auch kreativen Konzepte, die nun positiv bewertet wurden, sind dafür ein Beleg“, so die Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, die rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. „Zugleich stellen wir aber auch fest, dass das Ziel, den Anteil von Frauen an der wissenschaftlichen Spitze deutlich zu erhöhen, noch nicht in der gewünschten Geschwindigkeit und auch nicht im beabsichtigten Maße erreicht wurde. Instrumente wie das Professorinnenprogramm bleiben daher wichtig und notwendig. Das Programm hat sich als Fördermaßnahme bewährt und trägt maßgeblich zu Veränderungen an den Hochschulen bei. Seine Fortsetzung ist da nur eine logische Folge.“

Über zwei Drittel der jetzt begutachteten Hochschulen waren bereits beim ersten Professorinnenprogramm dabei. Sie müssen nun für eine positive Bewertung nachweisen, dass sie ihre damals konzipierten Maßnahmen auch erfolgreich umsetzen. Gerade die Dokumentationen dieser „Wiederholer“ belegen eindrücklich, dass der Wert dieses Programms weit über die unmittelbare Erhöhung der Professorinnenzahl hinaus reicht. Besonders bei den Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit und der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses ist es wichtig, die Kontinuität einmal begonnener Maßnahmen langfristig sicher zu stellen.

Ein besonderer Erfolg ist, dass sich 29 Fachhochschulen neu an der Auswahl beteiligt haben und 17 von ihnen auch positiv begutachtet wurden. Damit ist das Programm auch dort erfolgreich, wo anwendungsorientierte Fächer im Fokus stehen.

Eine Spitzenbewertung bei der Begutachtung haben folgende Hochschulen erzielt:

  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • Universität Bielefeld
  • Universität Bremen
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Hochschule Fulda
  • Universität Hamburg
  • Universität Kassel
  • Hochschule Neubrandenburg
  • Eberhard Karls Universität Tübingen

Sie sind herausragende Vorbilder für chancengerechte Hochschulen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Länder fördern mit dem Professorinnenprogramm Berufungen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Dabei liegt der Fokus auf sogenannten vorgezogenen Professuren, also Professuren, die in spätestens fünf Jahren nachbesetzt werden müssen und die mit dem Programm bereits jetzt für diese Übergangszeit parallel besetzt werden können. Auch die Finanzierung von Berufungen auf eine schon freie Professur ist möglich. Im Falle einer Förderung für eine solche Regelberufung verwenden die Hochschulen die durch die Förderung frei gewordenen Mittel für die Durchführung von zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen.

Weitere Informationen beim BMBF sowie bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.

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