Recht vs. Gerechtigkeit: Muss es immer gleich vors Gericht?

Geistiges Eigentum ist ein durchaus schüt­zens­wertes Eigentum. Wer sich schon einmal daran versucht hat, etwas Kreatives auf die Beine zu stellen, weiß, mit welchen Kosten und Mühen das verbunden ist. Fragen zum Recht auf den Schutz seines geistigen Eigentums sind damit – wie alle anderen Rechtsfragen übrigens auch – auch eine Frage der Gerechtigkeit. Das gilt nicht „nur“, sondern vor allem für das Internet. Doch hier haben sich die Dinge ganz schön verkompliziert. Gerichtsprozesse zu diesem Thema sind oft sehr teuer. Dabei gibt es für beide Seiten eine kostengünstige Alternative, die in vielen Fällen dabei hilft, eine Lösung für einen Konflikt zu finden, und zwar zum Wohle aller!

Warum es bei einem Konflikt nicht immer ein Gericht braucht

„Ein interpersoneller Konflikt liegt dann vor, wenn eine Partei Verhaltenstendenzen verfolgt, die mit den Verhaltenstendenzen einer anderen Partei nicht zu vereinbaren sind […]“. So definiert die Diplom-Psychologin und Professorin für Pädagogik und Bildungswissenschaften an der Universität Trier, Gisela Müller-Fohrbrodt, den Konflikt-Begriff.* Gefunden haben wir diese Definition auf einer Internetseite. Und dort steht sie nicht ohne Grund, denn der Mann, der sich für den Inhalt der Webseite verantwortlich zeichnet, ist ein regelrechter Experte für Konflikte.

Auf www.promediation-berlin.de berät Florestan Goedings, Fachanwalt für den gewerblichen Rechtsschutz sowie für IT-Recht, Kreative, Online-Shop-Betreiber, Werbeagenturen und Firmen aus der Software- beziehungsweise IT-Branche in rechtlichen Fragen. Unter anderem in solchen, die folgende Bereiche betreffen:

  • den Schutz des geistigen Eigentums
  • das Markenrecht
  • das Online- und Wettbewerbsrecht

Kaum einer weiß besser als Goedings, mit welch hohem Aufwand – und Kosten – ein Prozess, zum Beispiel zu Fragen des Urheberrechts, verbunden sind. Auch, weil hier die Möglichkeiten, die sich durch das Internet bieten, Rechtsfragen extrem verkompliziert haben, wie unser weiter unten aufgeführtes Beispiel zeigt. Dabei gibt es eine durchaus attraktive sowie weitaus kostengünstigere Alternative zum aufwendigen Gerichtsprozess: Die Mediation.

Wie eine Mediation zu mehr Gerechtigkeit verhilft

Eine Mediation soll Konfliktparteien dabei unterstützen, gemeinsam eine Vereinbarung zu treffen, die den Bedürfnissen und Interessen aller am Konflikt Beteiligten entspricht. Grob zusammengefasst ist ein Mediationsprozess in folgende vier Phasen einzuteilen:

  1. Fakten darlegen
  2. Positionen klarstellen
  3. Interessen formulieren
  4. Wahrnehmungen vereinbaren

Damit keine Missverständnisse aufkommen. In einer Mediation geht es nicht darum, es allen recht zu machen. Dadurch, dass beide Parteien miteinander kommunizieren, sollen Lösungen, die den Interessen aller gerecht werden, gemeinsam erarbeitet werden. So ein Prozess würde der einen oder anderen Partei durchaus Kosten und Nerven sparen.

Nicht immer ist die Durchsetzung von Recht eine Frage der Gerechtigkeit

Voraussetzung für oben beschriebenen Lösungsweg ist naturlich, dass Konfliktparteien an einer gerechten Lösung interessiert sind. Das ist nicht immer der Fall. Vor gut zwei Jahren sorgte ein Rechtsstreit rund um das Thema Urheberrecht im Web für großes Aufsehen und große Verunsicherung. Worum ging es?

Ein Fotograf bot seine Werke auf einer so genannten Fotoplattform an. Auf solchen Plattformen werden Bilder zum Download angeboten. Online-Magazine beispielsweise können diese zur redaktionellen Verwendung nutzen. Je nach Lizensbedingung, dürfen Fotografien auch zur kommerziellen Nutzung verwendet oder gar bearbeitet werden. Der Urheberrechtsverletzung soll sich der Betreiber einer Webseite schuldig gemacht haben, indem ein Foto heruntergeladen  und dieses auf seiner Homepage veröffentlicht hatte. Dabei ging es in diesem Fall nicht darum, dass er den Urheber nicht genannt und das Werk als sein eigenes angepriesen hätte. Der Urheber beanstandete, dass in der Bild-URL sein Name nicht zu sehen sei. Das ist allerdings, technisch gesehen, auch unmöglich.

Hier hatte der Kläger gar kein Interesse, dass der Konflikt zum Wohle aller am Konflikt Beteiligten beigelegt wird. Er wollte an dieser Stelle einfach nur sein Recht durchsetzen. Übrigens, das damals dafür zuständige Oberlandesgericht Köln hatte die Klage abgewiesen.

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