RWE klagt gegen AKW-Moratorium, Eon nicht

Der Essener Energieriese RWE will gegen das Atom-Moratorium der Bundesregierung klagen. Das Moratorium verlangt vor den Eindrücken der Atomkatastrophe in Japan eine dreimonatige Stilllegung der ältesten sieben Atomkraftwerke in Deutschland, bis eine umfassende Sicherheitsprüfung erfolgt ist. Das Moratorium beruft sich auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes. Demnach kann die Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Die alten Meiler sind erwiesenermaßen maximal gegen den Absturz eines kleinen Sportflugzeuges ausreichend geschützt. Dennoch behaupten Juristen aus dem Unternehmensumfeld, die Abschaltung sei juristisch auf wackligen Füßen. Der Konkurrent Eon hingegen hatte zuvor mitgeteilt, dass er nicht gegen das Atom-Moratorium der Bundesregierung klagen will. Laut Analysen von Greenpeace ist die Wanddicke der alten Reaktorgebäuden mit rund 60 cm Stahlbeton allenfalls ausreichend, um dem Absturz eines leichten, langsam fliegenden Flugzeugs (z.B. eines Sportflugzeugs mit maximal 10 t Masse und einer Geschwindigkeit unter 300 km/h) standzuhalten. Einige Altanlagen können mit einer Wandstärke von 80-100 ein kleineres, allerdings nicht mehr im Gebrauch befindliches Kampfflugzeug von der Größe eines Starfighters standhalten (Masse von ca. 10 t und einer Tieffluggeschwindigkeit von 650 km/h). Die zehn neuesten AKW in Deutschland sind gegen den Absturz eines Militärflugzeugs von der Größe eines Phantoms ausgelegt (Masse von 20 t und einer Tieffluggeschwindigkeit von 774 km/h) – nicht jedoch eines Tornados. Keines könnte indes den Absturz eines voll betankten Verkehrsflugzeuges standhalten (vergleiche Terroranschlag vom 11.09.2001). Eon-Chef Teyssen lehnt eine entsprechende Klage gegen das Moratorium ab: „Es reicht auch nicht, zu sagen, in Deutschland werden wir keine Tsunamis haben.“ Dies wäre „eine unsinnige, zu kurz greifende Einlassung“. Der Eon-Chef sprach sich dafür aus, Notstromsysteme und die Kühlung von Atomkraftwerken zu kontrollieren. Dazu würde auch die Frage gehören, wieviel die Unternehmen bereit wären, in zusätzliche Sicherheit zu investieren. Das Ergebnis könnte dann sein, so Teyssen, „bestimmte Anlagen nicht mehr zu betreiben“.
 

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?