Schleswig-Holstein: Verdacht auf aflatoxinbelastetes Futtermittel

KIEL. – In zwei Proben von verdächtigen Mischfuttermitteln, die aus Niedersachsen an Betriebe in Schleswig-Holstein geliefert wurden, ist eine Überschreitung des Grenzwertes für Aflatoxin B 1 festgestellt worden. Bei zwei Proben von zwei anderen Mischfuttermitteln wurde der gesetzliche Höchstgehalt dagegen deutlich unterschritten. Das ergaben die amtlichen Untersuchungen, wie das Landwirtschaftsministerium heute (6. März) mitteilte.

Der Höchstgehalt für Aflatoxin beträgt in Geflügelfutter für junge Tiere 0,005 mg/ kg Futter.

Die Mischfuttermittel, bei denen Proben eine Überschreitung des Grenzwertes ergaben, bleiben gesperrt und dürfen nicht verfüttert werden.

Für Produkte, bei denen im Zuge der Beprobung keine Überschreitung festgestellt wurde, ist die vorläufige Sperrung aufgehoben, diese Futtermittel dürfen verfüttert werden.

Die Proben stammten aus vier Futtermitteln von Betrieben, die nach Angaben der niedersächsischen Behörden vom 1. März 2013 direkt aus Niedersachsen mit verdächtigem Futtermittel beliefert wurden. Die Beprobung erfolgte auf den Betrieben in Schleswig-Holstein.

Seit 01.03.2013 sind die Kreise darüber informiert, dass die Futtermittel über dem Höchstwert belastet sein können. Daher dürfen die Lebern und Nieren von Schlachtgeflügel aus den betroffenen Betrieben nicht in Verkehr gebracht werden.

Nunmehr liegen auch die vier Ergebnisse der amtlichen Beprobung bei dem Mischfutterhersteller vor, der ein Ergänzungsfuttermittel aus Niedersachsen erhalten hat und dieses zur Herstellung von Mischfutter für Ferkel verwendet hat.

Die Ergebnisse für Aflatoxin im Ergänzungsfuttermittel mit 50% Maisanteil als auch in den daraus hergestellten und beprobten Ferkelfuttermitteln lagen unterhalb der Nachweisgrenze. Es wurde kein Aflatoxin festgestellt. Die vorsorgliche Sperrung durch die amtliche Futtermittelüberwachung wird aufgehoben. Die Futtermittel können weiter verwendet werden.

Aflatoxine

Aflatoxine sind natürlich vorkommende Pilzgifte, Mykotoxine, die unter anderem klimabedingt in Getreide auftreten können, das unsachgemäß gelagert und mit Schimmel belastet ist. Aflatoxine sind krebserregend und können leicht in Milch übergehen. Deshalb sind sowohl die Futtermittelhersteller als auch die Milcherzeugergemeinschaften im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gefordert, Eigenkontrollen auf Aflatoxine durchzuführen.

(Schleswig-Holstein)

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