Stephan Breckheimer zu Social Media: Schon eine Sensibilisierung kann helfen

Social Media birgt für Personen und Unternehmen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Unter anderem rechtliche Tücken und juristische Fallstricke. Am 26.11.2013 um 11:00 Uhr, informierte Stephan Breckheimer, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, in seinem Webinar „Risiken und praktische Tipps: Abmahnfalle Social Media?“, die Zuschauer des Social Media Herbstcamps 2013 (25. – 29.11.2013) über die rechtlichen Stolpersteine in den Sozialen Netzwerken. AGITANO – Wirtschaftsforum Mittelstand, sprach hierzu mit Stephan Breckheimer nochmals über die wichtigsten Punkte.

Rechtliche Punkte im Social Media – Interview mit Stephan Breckheimer

Schönen Guten Tag, Herr Breckheimer. Bitte stellen Sie sich kurz vor.

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Bereits die Finanzierung meines Studiums führte mich in den Bereich Urheberrecht und Medien, insbesondere in Bezug auf Fotos, Internet und Rundfunk. Das hat bleibenden Eindruck hinterlassen. Es war daher keine große Frage, ob und in welchen Bereich ich mich nach der allgemein gehaltenen juristischen Ausbildung spezialisiere. Und so ist es gekommen, dass ich vorwiegend Mandanten aus dem Bereich der Neuen Medien rechtlich beraten und unterstützen darf. Das beginnt beim Fotomodell, Betreibern kleiner Online-Shop und endet beim Rundfunkunternehmen. Meine Spezialisierung bietet ein breit gefächertes und sehr spannendes Spektrum.

Im Social Media lauern etliche rechtliche Tücken und Fallstricke. Welche sind dies? Können Sie uns bitte einige nennen.

Oftmals werden in den Social Media Inhalte veröffentlicht, ohne dass sich der Nutzer davor Gedanken darüber gemacht hat, ob er überhaupt dazu berechtigt ist. Dies gilt auch und gerade für die gewerblichen Nutzung. Als Privatnutzer sollte man darauf achten, dass man sein Profil nicht öffentlich zugänglich macht. Das ist schon einmal die halbe Miete, da auf diese Weise auch Rechtsverletzungen nicht an die Öffentlichkeit treten, sondern nur mit Freunden geteilt werden. Aber Vorsicht! Übersteigt die Anzahl der Freunde das übliche Maß erheblich, gerät man schnell wieder in eine öffentliche Zugänglichmachung. Im gewerblichen Bereich sollte man immer vor der Nutzung fremder Inhalte darauf achten beziehungsweise hinterfragen, ob man die erforderlichen Rechte dazu auch hat. Schon eine gewisse Sensibilisierung kann erheblich helfen.

Wie kann ich mich davor schützen?

Im Umgang mit Social Media sollte ein grundsätzliches Verständnis über die rechtlichen Gepflogenheiten erworben werden, so dass man sensibilisiert wird. Selbstverständlich kann nicht verlangt werden, juristisch Sachverhalte subsumieren zu können, aber ein rechtliches Grundverständnis hilft sehr.

Seite 2: Abmahnungen. Wo lauern die Gefahren?

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