Schwierige Nachfolge – betriebliche Altersversorgung des Seniors kann Verkauf blockieren

Die Übergabe des eigenen Unternehmens an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin ist oft schwer genug. Laut aktuellen Schätzungen des ifm (Institut für Mittelstandsforschung Bonn) in Bonn stehen pro Jahr bei rund 22.000 Mittelstandsunternehmen die Übergabe an einen Nachfolger an.

Die erfolgreiche Umsetzung einer Unternehmensnachfolge hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab (siehe u.a. den kostenlosen Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertags DIHK „Unternehmensnachfolge finanzieren“). Eine wichtige Rolle für das Gelingen der Übergabe spielt dabei auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) des Unternehmers.

Pensionsverpflichtungen haben Einfluss auf Kaufpreis

Denn: Pensionsverpflichtungen in beträchtlicher Höhe können Einfluss auf den Kaufpreis haben. Unter Umständen können sie den Verkauf eines Unternehmens sogar verhindern.

Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersversorgung spezialisierten Unternehmensberatung Longial in Düsseldorf, kennt diese kritische Situation: "Wir machen oft die Erfahrung, dass eine nicht ausreichend kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Unternehmer die Übergabe von mittelständischen Unternehmen an einen Nachfolger erheblich stören kann."

Vertrackte Situation entsteht oft schleichend

Sowohl für die Ermittlung eines realistischen Unternehmenswertes als auch für die künftige Unternehmensfinanzierung sei es besonders wichtig zu erfahren, welche aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen aus der bAV auf den Unternehmensnachfolger zukommen.

Meist habe sich über Jahre eine vertrackte Situation eingeschliffen: Es wurden verbindliche Zusagen an den Geschäftsführer gemacht. Jetzt halten diese aber nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen standhält.

Zähe Verhandlungen wegen ungenügend gedeckter Verpflichtungen

So könne die bAV schnell zum Stolperstein bei der Übergabe eines Unternehmens werden. "Wenn Deckungslücken erst zum Zeitpunkt der Nachfolgeregelung erkannt werden, ist es oft zu spät, um noch vernünftig zu reagieren. Deshalb ist eine frühzeitige und sorgfältige Analyse der betrieblichen Altersversorgung durch Spezialisten zwingend notwendig", sagt Kolvenbach.

Nicht selten führten ungenügend gedeckte Verpflichtungen aus der bAV zum Rücktritt vom Unternehmenskauf. Oft seien sie der Grund für langwierige Verhandlungen oder spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

Drei Wege aus dem Dilemma

Es gebe jedoch Wege, wie sich Deckungslücken schließen beziehungsweise sinnvoll ausfinanzieren lassen. Die naheliegendste Möglichkeit sei die – gegebenenfalls auch nachträgliche – Erhöhung der Deckungsmittel, zum Beispiel der Rückdeckungsversicherung.

Pensionszusagen könnten aber auch mit Kapitalanlageprodukten abgesichert werden. Außerdem bestehe die Möglichkeit, Pensionszusagen nicht leistungs-, sondern beitragsorientiert abzugeben. Das habe eine viel engere Verzahnung von Verpflichtung und Deckungsmitteln zur Folge.

Ist damit zu rechnen, dass ein späterer Nachfolger Pensionsverpflichtungen gar nicht übernehmen will, könne die Auslagerung in ein externes Versorgungswerk, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse, sinnvoll sein.

(mb)

 

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