Städtebauförderung – 1,4 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln stehen bereit

Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 ist nach Unterzeichnung durch den Bund und alle Länder in Kraft getreten.

Finanziert werden:

  • städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten und den neuen Ländern, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen")

  • Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes in den alten und den neuen Ländern zur Sicherung einzelner Baudenkmäler sowie zum Erhalt und zur Revitalisierung historischer Innenstädte in ihrer baulichen und strukturellen Gesamtheit (Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz")

  • Maßnahmen der Sozialen Stadt für integrativ-offene Ansätze in benachteiligten Quartieren und sozialen Brennpunkten – auch im nicht-investiven Bereich und zur gesellschaftlichen Integration (Programm "Soziale Stadt – Investitionen im Quartier")

  • Stadtumbaumaßnahmen, die der frühzeitigen Anpassung städtebaulicher Strukturen an die Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft dienen (Programm "Stadtumbau Ost/Stadtumbau West")

  • Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen sind (Programm "Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren") sowie

  • Förderung von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge (Förderung kleinerer Städte und Gemeinden)

Im Jahr 2012 stellt der Bund wiederum 455 Mio. EUR Bundesmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung. Länder und Gemeinden tragen Mittel in gleicher Höhe bei. Insgesamt stehen damit rund 1,4 Mrd. EUR an öffentlichen Mitteln für Investitionen bereit.

(Quelle: Förderdatenbank)

 

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