Steuerberater aus der Region Witten

Im Steuerjahr 2013 haben sich wieder einige Änderungen ergeben: Zahlreiche Steuersenkungen machen sich bemerkbar, doch auf der anderen Seite schlagen auch einige neue Belastungen zu Buche. Besonders Unternehmer und Selbstständige haben hier Beratungsbedarf. Daher empfiehlt es sich Unterstützung einzuholen, die sowohl mit dem Unternehmenssteuerrecht als auch mit privaten Steuerfragen bestens vertraut ist. In der Region Witten bietet sich als Steuerberater die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft zeptrum GmbH & Co. KG an, da sie Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung aus einer Hand bietet.

Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Änderungen für das Jahr 2013:

  • Einführung des ELStAM-Verfahren („elektronische Lohnsteuerkarte“) für den Abzug der Lohnsteuer
  • ein höherer Grundfreibetrag
  • Ehegatten können nun künftig zwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, die die getrennte Veranlagung ab 2013 ablöst
  • Ehrenamt und für Übungsleiter können mehr Geld behalten
  • Elektromobilität: Befreiung von der Kfz-Steuer für Autos mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle
  • 2.784 Euro sind künftig für Firmenrente und Direktversicherung steuerfrei
  • Private Nutzung von Handy und Notebook vom Arbeitgeber: Pauschalbesteuerung für vom Arbeitgeber überlassene Smartphones, Notebooks, Tablets usw.
  • Verschonungsregelung des Eigenheims für Unterhaltsempfänger bei außergewöhnlichen Belastungen

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue ELStAM-Verfahren die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM steht für „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ und soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern deutlich vereinfachen. Steuerliche Daten, wie z. B. Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, sollen künftig elektronisch gespeichert und übermittelt werden.

Geldspenden werden unbürokratischer

Umstellungen im Zahlungsverkehr aufgrund europäischer Entwicklungen und nationaler Anpassungen haben zu einer Vereinfachungen bei Geldspenden geführt. Bereits heute erbringen bestimmte Steuerpflichtige wie beispielsweise die Kirchen den Zuwendungsnachweis im Rahmen eines vereinfachten Zahlungsvorgangs über das Internet. Um die in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung enthaltenen Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen anwenden zu können, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Online-Zahlungsservices angepasst. Das aufwändige Sammeln und Einreichen von Spendenbelegen erübrigt sich dadurch.

Vereinfachte steuerliche Veranlagung für Ehepaare

In 2013 werden auch die bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Maßnahmen für eine verbesserte Übersicht bei den steuerlichen Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepaare wirksam. Ehegatten können künftig zwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, die die getrennte Veranlagung ab 2013 ablöst.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den Änderungen des Steuerrechts unter anderem auf der Website des Bundesfinanzministeriums oder auf der Website der Stiftung Warentest. Eine umfassende Zusammenstellung bietet auch beispielsweise Der Spiegel.

Über diese und die weiteren Änderungen lohnt es sich, sich ausgiebig zu informieren, um Vorteile sichern und Nachteile entsprechend abfedern zu können.

(mb)

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