Stress und Burn-Out öffnen Lohnfortzahlungsbetrug Tür und Tor

Haben die Betroffenen von Burn-Out und Depression einst ihre Krankheit verschwiegen, so gehen sie heute Freunden, Kollegen und sogar Vorgesetzten gegenüber offen damit um. Grund hierfür ist ein Paradigmenwechsel. In der Öffentlichkeit wird man sich der Komplexität und der damit verbundenen Folgen dieser Krankheit zunehmend bewusst. Allerdings hat dieser Umstand auch seine Kehrseite. Einige Arbeitnehmer nutzen die Diagnose Burn-Out für Lohnfortzahlungsbetrug.

Zahl der Krankmeldungen 2013 erneut gestiegen

Einer Studie der DAK-Gesundheit zufolge stieg im ersten Halbjahr 2013 der Krankenstand von 3,8 Prozent auf 4,1 Prozent an. Nach den Atemwegsinfektionen waren Beschwerden am Muskel-Skelett-System (zum Beispiel Rückenleiden) und psychische Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen) für die meisten Fehltage im Job verantwortlich. Allein auf diese drei Diagnosegruppen entfallen mehr als die Hälfte aller Arbeitsunfähigkeitstage. Für die Analyse zum Krankenstand wurden die Daten von 2,7 Millionen erwerbstätigen Versicherten der Krankenkasse DAK-Gesundheit durch das IGES Institut in Berlin ausgewertet.

Offener Umgang oder Trittbrettfahrer?

Dass Depressionen beziehungsweise Burn-Out es inzwischen unter die „Topp 3“ der Diagnosen für Fehltage geschafft hat, ist zum einen dem Umstand zu verdanken, dass an der Krankheit Leidende, inzwischen offen mit dem Thema umgehen. Auch die Öffentlichkeit stigmatisiert Betroffene nicht mehr als „Mimosen“.

Zum anderen kann der „Aufstieg“ der Diagnose Depression auch einen anderen Grund haben. Einige Arbeitnehmer nutzen das Argument Burn-Out, um sich krank oder arbeitsunfähig schreiben zu lassen. In diesem Fall liegt dann ein sogenannter Lohnfortzahlungsbetrug vor.

Jeden Fall einzeln bewerten

Lohnfortzahlungsbetrug ist kein ein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen Straftatbestand dar, der oft mit langwierigen und kostspieligen Arbeitsgerichtsprozessen und – unter Umständen – mit Imageschäden für Mitarbeiter und Unternehmen verbunden ist. Um einen Mitarbeiter nicht unberechtigterweise diesem Vorwurf auszusetzen, muss jeder Fall einzeln bewertet werden. Wer als Unternehmer dennoch einen seiner Beschäftigten des Betrugs verdächtigt sollte, bevor er mit der Tür ins Haus fällt, über das Engagement einer Detektei nachdenken.

Die Detektei Lentz zum Beispiel konnte in zirka 90Prozent ihrer Fälle Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zweifelsfrei und gerichtsverwertbar beweisen. In den meisten Fällen folgte eine fristlose Kündigung. Die oben genannten Kosten und Schäden konnten somit vermieden werden.

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