Tankgutscheine als Belohnung und Motivation für Angestellte

Was haben Bücher, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessclub und das Tanken gemeinsam? Alle bieten Arbeitgebern die Möglichkeit ihre Beschäftigten für gute Arbeit zu belohnen und zu motivieren. Doch Vorsicht: In Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gibt es einiges zu beachten.

Mehr als nur Geld

Wusste Sie schon? Anerkennung, Respekt und Motivation für die eigenen Mitarbeiter fällt vielen Chefs noch schwer. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) wertete Daten der EU-Organisation Eurofund mit 2.000 Befragten in Deutschland aus. Hinzu kamen weitere inländische Daten aus den Jahren 2010 bis 2012. Dabei kam heraus: Fast ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland (31 Prozent) wünschten sich mehr Anerkennung und Unterstützung vom Chef. Der EU-Durchschnitt liegt bei 19 Prozent. Die Arbeitszufriedenheit sei für viele Arbeitnehmer wichtiger als die Bezahlung. Mitarbeitermotivation könne da Wunder wirken, kommentierte damals Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor am Kölner Wirtschaftsforschungsinstitut die Zahlen.

Das wertvollste Unternehmenskapital

Insbesondere kleine und mittllere Unternehmen, sogenannte KMUs, wissen um die enorme Bedeutung von Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs. Mal hier die ein oder andere Überstunde geleistet, in anderen Abteilungen kurzfristig ausgeholfen oder bei der Vorbereitung und Durchführung von marketingwirksamen Events für Geschäftspartner und Kunden freiwillig mitgearbeitet… Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Da sollte sich das einfach mal Danke auf mehr als nur den berühmt-berüchtigten „feuchten Händedruck“ beschränken.

Gutscheine. Unkomliziert und steuerfrei

Eine für Arbeitgeber praktische, weil unkomplizierte Möglichkeit seine Angestellten zu belohnen und zu weiteren Höchstleistungen anzuspornen stellen Geschenkgutscheine dar. Das fängt bei Büchern an. Darüber hinaus können Unternehmen ihren Angestellten die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessclub erstatten oder sie das ein oder andere Mal gratis tanken lassen.

Davon profitieren beide Seiten: Der Arbeitnehmer erfährt eine Wertschätzung, die ihm nebenbei geldwerte Vorteile einbringt. Aber auch Arbeitgeberseite ergeben sich Kostenvorteile. So ergeben sich Ersparnisse dank Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Dabei gilt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. Vor allem wenn es darum geht, einen Tankgutschein steuerfrei zu verschenken.

Voraussetzungen für die Befreiungen

So darf der monatliche Geldwert von Sachbezügen, wie zum Beispiel Tankgutscheinen, nicht die Höhe von 44 Euro pro Monat überschreiten. Vorsicht sollten Arbeitgeber walten lasse, wenn es darum geht besonders fleißige Angestellte mit mehr als einen Gutschein zu belohnen. Auch durch die Kombinationen mehrerer Gutscheine kann die volle Steuerpflicht anfallen. Mehr zum Thema Tankgutschein als steuerfreier Sachbezug können Arbeitgeber auch in den Urteilen des Bundefinanzhofs vom  11. November 2010 nachlesen (Az. VI R 21/09 und VI R 41/10).


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