Trotz Versicherung kein Schutz vor Berufsunfähigkeit?

Die Policen gegen Berufsunfähigkeit sind schon etwas Besonderes. Bei wohl keiner anderen Versicherungsart herrscht derart Einigkeit zwischen Verbraucherschützer, Versicherungsberater und Politiker. Sie alle sagen: Wer jünger als 53 Jahre ist, sollte den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Dennoch haben sich, Erhebungen der Finanzaufsicht Bafin zufolge, zwischen 2001 und 2013 gerade einmal drei Millionen Menschen gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft abgesichert. Woran liegt das und worauf sollten an einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessierte vor Vertragsabschluss achten?

Berufsunfähigkeit: Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Wie der Name es bereits vermuten lässt, soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu dienen, im Falle des Verlustes der eigenen Arbeitskraft, der Berufsunfähigkeit also, finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Allerdings herrscht zwischen diesem Anspruch und der Wirklichkeit oft eine Kluft. Das mag unter anderem daran liegen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ein hoch lukratives Geschäft für alle Versicherungsvermittler darstellt. Besonders, wenn diese in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgeschlossen wird. Fachanwaltskanzleien für Versicherungsrecht, wie die Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB (http://www.ra-wittig.de/ratgeber/versicherungsrecht/berufsunfaehigkeit/) raten davon ab. Viel eher ist aus Sicht der Fachanwälte über eine Verbindung mit einer Risikolebensversicherung nachzudenken.

Regel Nr. 1: Gesundheitsfragen ehrlich beantworten!

Auch Vertreter von Verbraucherinteressen, wie die Zeitschrift Stiftung Finanztest und auf dieses Thema spezialisierte Internetportale sehen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wesentlichen Schutzmaßnahmen, die ein jeder umsetzen sollte. Vor allem, weil ab dem Geburtsjahrgang 1961 es seit 2001 keinen staatlichen Schutz mehr gegen Berufsunfähigkeit gibt. Damit dieser von den Versicherungen auch wirklich gewährleistet wird, gilt es vor Abschluss des Vertrages auf einiges zu achten.

Dabei muss die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller von Versicherungsnehmer gestellten Gesundheitsfragen alleroberste Priorität haben! Bei der Antragstellung selbst überprüft der Versicherer im Normalfall nicht die Richtigkeit der Angaben, sondern darf von dieser ausgehen. Sobald aber der Fall der Berufsunfähigkeit eintritt, werden diese seitens der Versicherung auf jeden Fall kontrolliert. Kommt heraus, dass der Versicherte die eine oder andere Erkrankung verschwiegen hat, hat die Versicherung die Möglichkeit, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Im schlimmsten Fall heißt das: trotz Versicherung kein Schutz vor Berufsunfähigkeit!

Beiträge futsch?

Das kann durchaus passieren. Denn im Ergebnis bedeutet das Verschweigen einer Erkrankung, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge, die er für die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bezahlt hatte, nicht zurück erhält. Auch auf Erstattung der angefallenen Krankheitskosten, zum Beispiel die Rechnung eines Krankenhauses, hat er eventuell keinen Anspruch.

Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?

Die rechtlichen Einzelheiten hierzu sind allerdings sehr vielfältig. Die jeweiligen Einzelfälle sind viel komplizierter und bedürfen einer genauen juristischen Überprüfung. Das heißt, wenn das Kind in der Brunnen gefallen ist, gibt es durchaus Möglichkeiten dieses wieder aus selbigen herauszuziehen. Das sollte man allerdings nicht ohne anwaltlichen Rat versuchen.

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