Umdenken- Weil es Ihr Geld ist!

Im Herbst ist wieder Hochsaison, d.h. die Zeit in der die Verkäufer der Finanzbranche Ihnen wieder einmal „Gutes“ tun möchten. Es wird –  wie so oft –  mit Steuerspargeschenken gelockt, aber handelt es sich dabei wirklich um Geschenke?

 

Nehmen wir heute das Beispiel „Rürup- oder Basisrentenversicherung“, die gerne allen Selbständigen von Versicherungsvermittlern aller Couleur wärmstens empfohlen wird. „Sonderausgabenabzug i.H.v. 70% der eingezahlten Beiträge, flexible Einzahlungsmöglichkeiten bis zu 20 TEUR p.a., Hybridprodukte, die Garantien mit höheren Renditechancen verbinden, Markeninvestmentfonds, die in den letzten Jahren gut ausgesehen haben,…“: Die eierlegende Wollmilchsau eben, die sogar fliegen kann. Verbraucher/Unternehmer was willst Du mehr?

 

Richtig ist, dass Selbständige/Unternehmer in der Regel viel zu wenig Vermögen außerhalb des eigenen Unternehmens aufbauen. Um im Fall der Fälle am Ende des Arbeitslebens nicht mit leeren Händen da zu stehen, empfiehlt es sich tatsächlich jedes Jahr etwas auf die Seite zu legen.

 

Wichtig ist dann jedoch, dass ein Vermögensaufbau stattfindet. Dies ist dann der Fall, wenn die gewählte Anlageform eine Nettorendite (Rendite nach Kosten des Produktes, Steuern und Inflation) erwirtschaftet.

 

Macht man sich die Mühe und wirft einen detaillierten Blick auf die Kosten dieser wärmstens empfohlenen Produkte, stellt man fest, dass neben den seit 2008 verpflichtend ausgewiesenen Abschluss- und Verwaltungskosten nicht zu vernachlässigende Kosten für die Kapitalanlage (z.B.: Ausgabeaufschläge für Investmentfonds, Fondsverwaltungskosten, Transaktionskosten und Depotgebühren innerhalb der Fonds) anfallen, so dass in Summe zwischen 12 und  20% (!) der Beiträge allein für die Produktkosten ausgegeben werden. Dass in diesem Fall die gebetsmühlenartig vorgetragene erwarte Rendite von 4-8% jährlich absolut illusorisch ist, braucht hier nicht weiter vertieft werden.

 

Wer nun denkt, dass dies über die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug wieder kompensiert wird, muss wissen, dass die Rürup-Rente im Rentenalter voll besteuert wird. Subventioniert werden hier vom Staat also leider weniger die privaten kapitalgedeckten Altersvorsorgeverträge der Selbständigen  als vielmehr die Produktanbieter der Versicherungsbranche.

 

Lösungsmöglichkeiten wären hier für all diejenigen, die den Steuervorteil in der Ansparphase auch tatsächlich langfristig nutzen können, d.h. durchgängig einen hohen Grenzsteuersatz haben, im Rentenalter kein wesentliches zusätzliches Vermögen erwarten, Produkte, die auf sämtliche Abschluss- und vertriebsbedingten Verwaltungskosten verzichten und gleichzeitig bei der Kapitalanlage mit minimalen Kosten faire realistische Ertragschancen bieten. Diese gibt es sogar!

 

Alternativ verzichtet man auf die Steuerersparnis und legt das Geld flexibel, kostengünstig und vernünftig diversifiziert zur Seite.

 

Wer mehr darüber wissen will, dem helfe ich gerne weiter.

 

Eine erfolgreiche Woche wünscht

Alexander Briegel

 

 

 

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Zur Person:

 

Nach Abschluss des Betriebswirtschaftsstudiums (Schwerpunkt: Banken/Finanzierung) an der Universität Mannheim Ende 1997 war Alexander Briegel einerseits 6 Jahre lang auf der Vermittlungsseite als Finanzmakler tätig. Andererseits konnte er – von der Vermittlung gegen Provisionen nicht mehr überzeugt – durch die Tätigkeit als Steuerassistent in einer Münchner Steuerkanzlei bis hin zum Steuerberaterexamen sowie in der Betreuung eines Mandanten mit größerem Immobilienvermögen seinen Kenntnis- und Erfahrungsschatz weiter ausbauen. Das theoretische Rüstzeug im Bereich Immobilienwirtschaft erwarb er 2007 im berufsbegleitenden Aufbaustudium zum Immobilienökonom an der International Real Estate Business School (IRE|BS).

 

Neben zahlreichen Kontakten in Netzwerken, wie dem Verbund deutscher Honorarberater, Immoebs e.V., Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung, …) ist auch durch Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongressen ein stets aktueller Stand an Beratungs-Know-how gewährleistet. Zudem bestehen Kontakte zu Steuerberatern und Rechtsanwälten, die je nach Beratungsinhalt in die neutrale Lösungsfindung mit einbezogen werden. Privatpersonen, Selbständige und mittelständische Unternehmer zählen zu seinen Mandanten und schätzen die unabhängige qualifizierte Beratung rein auf Honorarbasis in Abgrenzung zur klassischen provisionsbasierten Produktvermittlung.“

 

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?