Unternehmensportal „Mitarbeiterbeteiligung“ des BMWi

Pressemitteilung der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH

Das neue Unternehmerportal des BMWi

Am 22. November hat das Bundeswirtschaftsministerium sein Unternehmensportal um Informationen über das Thema Mitarbeiterbeteiligung (www.bmwi-unternehmensportal.de/mitarbeiterbeteiligung) erweitert. Unternehmen erhalten hier einen sehr guten Einblick über die zur Verfügung stehenden Beteiligungsformen, Möglichkeiten der Förderung auf Bundes wie Länderebene und erste Entscheidungshilfen (Checklisten, Vertragsbeispiele).

Als auf die Einführung von Modellen zur Beteiligung von Mitarbeitern spezialisiertes Beratungsunternehmen begrüßen wir den Schritt des Ministeriums ausgesprochen. Wir teilen auch die auf den Seiten zum Ausdruck gebrachte Perspektive, dass die Informationen als Einstieg in die Thematik dienen sollen, eine Beratung aber letztendlich nicht ersetzen.

Unternehmer können, insbesondere nach Sichtung der Vertragsbeispiele, jedoch dazu neigen, diese unkritisch eins zu eins zu übernehmen. Dabei wird, wie die Vergangenheit zeigt, schnell verkannt, welche Möglichkeiten und Chancen über einen Standardvertrag hinaus die Mitarbeiterbeteiligung bietet.

Die Optionen des Instrumentariums sind extrem vielfältig. Eine konstruktive Beratung sollte daher zum Ziel haben, das Beteiligungsmodell genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens, aber auch im gleichen Maße auf die seiner Mitarbeiter anzupassen. Dies ist vergleichbar mit dem Kauf eines PKW in der Basisvariante ohne Einbau im Ernstfall lebensrettender Zusatzairbags.

Der Einführungsprozess von Kapitalbeteiligungsmodellen widmet sich meist zu 30% der Wahl der geeigneten Beteiligungsform und der Gestaltung des Vertragswerkes. Für diesen Bereich bietet das neue Portal einen guten Grundstock.

60% der Modelleinführung haben dagegen einen psychologischen Charakter und betreffen z.B. Fragestellungen, wie die Akzeptanz des Beteiligungsmodells durch einzelne Mitarbeitergruppen erhöht werden kann. Hier entscheidet sich in der Regel, ob das Modell erfolgreich ist oder nicht. Nur erfolgreiche Modelle können auch einen Produktivitätsnutzen für das Beteiligungsunternehmen stiften; Modelle, die scheitern, können aber Schaden anrichten.

Die verbleibenden 10% Beratungsanteil umfassen die möglichst einfach zu gestaltende administrative Umsetzung.

(Quelle: www.mit-unternehmer.com)

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