Vattenfall leitet Verfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ein

Vattenfall hat bei der für das Kernkraftwerk Brunsbüttel zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingeleitet.

Der direkte Rückbau bietet den Vorteil, die Erfahrungen und Fachkenntnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal zu nutzen. In den kommenden Monaten wird Vattenfall weitere Unterlagen einreichen, die das Vorhaben detailliert beschreiben.

Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen. Eine der maßgeblichen Randbedingungen für die Entscheidung zum direkten Rückbau ist die Verfügbarkeit des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Eine deutlich spätere Verfügbarkeit würde eine grundlegende Prämisse in Frage stellen.

Energiewendeminister begrüßt Stilllegungsantrag für das Atomkraftwerk Brunsbüttel: „Der Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk wird endlich in die Wege geleitet“

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat heute (1. November) den Antrag Vattenfalls auf Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerks Brunsbüttel begrüßt. „Mit dem Stilllegungsantrag wird endlich der Weg zum Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk in die Wege geleitet. Damit kann der in einem breiten Konsens beschlossene Atomausstieg weiter umgesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gewartet haben, und es ist gut, dass der Kernkraftwerksbetreiber Vattenfall ihn nun gegangen ist. Es ist aber nur ein halber Schritt: Auch für das AKW Krümmel muss zügig ein entsprechender Antrag von Vattenfall kommen„, betonte der für die Atomaufsicht zuständige Minister.

Der Minister begrüßte besonders den von Vattenfall abgeschätzten Zeitbedarf bis zur Herstellung der so genannten „grünen Wiese“. „Die von Vattenfall angepeilten 10 bis 15 Jahre von der Genehmigungserteilung an sind ehrgeizig, aber durch behördliche Verfahren wird es hier jedenfalls keine Verzögerungen geben„, so Habeck. Positiv bewertete er auch, dass Vattenfall den Rückbau des Atomkraftwerks und nicht den sicheren Einschluss plant. „Der Rückbau zur ‚grünen Wiese‘ ist der richtige Weg.

Hintergrund: Die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel haben im vergangenen Jahr ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und dürfen seitdem keinen Strom mehr produzieren. Sie befinden sich im Nachbetrieb. Genau wie der Betrieb bedürfen auch Stilllegung und Abbau von Atomkraftwerken einer Genehmigung durch die Reaktorsicherheitsbehörde. Vattenfall muss nach heutiger Einreichung des 7-seitigen Antragsschreibens nun umfangreiche Unterlagen einreichen, die Zug um Zug unter Beteiligung von Sachverständigen von der Reaktorsicherheitsbehörde geprüft werden.

Weitere Informationen:
www.vattenfall.de/kernkraft
Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG auf Stilllegung und Abbau (PDF)
Quellen:
Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein

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