Verbraucherzentralen mahnen Apple wegen in der EU überflüssigen aber teuren Garantieverlängerung ab

Zehn europäische Verbraucherorganisationen, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), hat den US-Elektronikriesen Apple abgemahnt. Grund ist die Garantieverlängerung „AppleCare Protection Plan“, die Kunden beim Kauf eines Macs oder iOS-Gerätes (iPhone, Tablet) empfohlen wird. Apple gewährt weltweit eine Hardwaregarantie von einem Jahr. Mit der Garantieverlängerung kann dies auf zwei oder drei Jahre verlängert werden, der Kunde erhält zusätzlich telefonischen Support im Bedarfsfall. Dafür sind je nach Gerät zwischen 30 und 350 Euro zusätzlich fällig. Die Verbraucherschützer monieren nun, dass Apple nicht deutlich genug auf die gesetzliche Gewährleistung hinweise. In der EU gelten unabhängig von der Herstellergarantie Gewährleistungsansprüche von mindestens zwei Jahren ab Übergabe der Ware.

Der italienische Marktregulierer AGCM hatte Apple bereits Ende Dezember 2011 wegen der fehlenden Informationen zur Gewährleistung eine Strafzahlung in Höhe von rund 1 Million Euro auferlegt. Das Unternehmen wollte die jetzige Abmahnung der europäischen Vebraucherschützer zunächst nicht kommentieren.

Apple jagt weiterhin von Rekord zu Rekord. Allein in den drei letzten Monaten rund um das Weihnachtsgeschäft des Jahres 2011 wurde ein Rekordgewinn von 13 Milliarden Dollar erzielt (+118%), der Umsatz stieg auf 46,33 Milliarden Dollar (+73%). Auf das Gesamtjahr gerechnet erzielte Apple 2011 einen Umsatz von 108,249 Milliarden Dollar, einen Gewinn vor Steuern von 34,205 Milliarden Dollar und einen Nettogewinn nach Steuern von 25,922 Milliarden Dollar. Die Apple-Aktie performt dabei so gut, dass wenn Apple nicht im Nasdaq, sondern im Dow Jones gelistet wäre, dieser nun um rund 2.000 Punkte höher auf dem Allzeit-Rekordhoch von 15.000 Punkten rangieren würde – mehr als 800 Punkte über dem bisherigen Höchststand aus dem Jahr 2008, so eine Kalkulation des Risikoinvestors Greylock Partners.
(mb)

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