Verhandlungen über Hochwasser-Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen abgeschlossen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern und Niedersachsen haben die Verhandlungen über die Soforthilfen für die vom Hochwasser geschädigten kleinen und mittleren Unternehmen abgeschlossen. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern liegen jetzt auf dem Tisch.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Das Hochwasser hat viele Mittelständler in den überschwemmten Gebieten hart getroffen. Schnelle Hilfe ist das Gebot der Stunde. In engem Schulterschluss mit den betroffenen Bundesländern ist es nun gelungen, den rechtlichen Rahmen für Soforthilfen zu schaffen. Damit wird der Weg frei für eine schnelle und unbürokratische Unterstützung der Mittelständler. Damit können unsere Unternehmen erste Schäden beseitigen, zerstörtes Inventar ersetzen und den Betrieb wieder in Gang setzen. Im nächsten Schritt wird es jetzt um die Aufbauhilfen gehen.“

Die Bundesregierung beteiligt sich zur Hälfte an den Soforthilfen der Bundesländer in Form von Zuschüssen für geschädigte Unternehmen. Für die Soforthilfen werden insgesamt 418 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Ausgestaltung der Soforthilfeprogramme haben die Bundesländer große Spielräume, um möglichst unbürokratisch auf landesspezifische Besonderheiten eingehen zu können.

Anträge für Soforthilfen können bis zum 31. Dezember 2013 gestellt werden. Die Auszahlung kann bis zum 31. März 2014 erfolgen. Bei Fragen können sich die Unternehmen an die Landeswirtschaftsministerien oder die Landesförderinstitute wenden.

Hilfsmaßnahmen und Telefon-Hotline der KfW

Seit dem 10. Juni laufen bereits die Hilfsmaßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die Unternehmen zusätzlich entlasten sollen. Dazu gehören unter anderem zinsgünstige Angebote für neue Kredite in Verbindung mit Haftungsfreistellungen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, für bestehende Kredite über die Hausbank Zins- und Tilgungsaussetzungen zu beantragen. Für die Landesförderinstitute bietet die KfW zudem sehr günstige Refinanzierungen an. Unternehmen können sich bei der KfW-Hotline unter 0800 – 539 9001 informieren.

Besonders betroffene Unternehmen können sich auch an die Ansprechpartner des sogenannten „Runden Tisches“ wenden. Mit dem Runden Tisch unterstützt die KfW gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern Mittelständler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Für diese Beratungsleistungen hat das BMWi zusätzlich eine Million Euro an Haushaltsmitteln bereit gestellt.

Ergänzend dazu sollen die Bürgschaftsbanken für Anträge von kleineren Unternehmen bis zum 30. Juni 2014 gegenüber den Hausbanken auch bis zu 90 %-Bürgschaften übernehmen dürfen. Zur Entlastung der Unternehmen sollen die Bürgschaftsbanken einen eigenen Beitrag leisten und auf Entgelte ganz oder teilweise verzichten. Hierfür steht aber noch die Genehmigung der EU-Kommission aus.

Um dem Tourismus in den betroffenen Regionen wieder auf die Beine zu helfen, werden der Deutschen Zentrale für Tourismus Sondermittel für eine Werbekampagne im Ausland bereitgestellt, die die Attraktivität Deutschlands als Reiseland auch nach dem Hochwasser herausstellen soll.

Weiterführende Informationen und Links zur Hochwasser-Hilfe

Hochwasserkatastrophe – 10-Punkte-Programm für den Wiederaufbau (PDF: 192 KB)

  • Katastrophenhilfe vom Fiskus
  • Aktionsplan Hochwasser der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Programme für hochwassergeschädigte Unternehmen, Private und Kommunen
  • Nach dem Hochwasser: Tipps zur sicheren Rückkehr ins eigene Heim
  • Kurzarbeitergeld für Betriebe mit Hochwasserschäden
  • Hilfen des Bundes bei Kurzarbeit in von Hochwasser betroffenen Unternehmen
  • Sozialversicherung unterstützt von der Hochwasserkatastrophe betroffene Arbeitgeber
  • Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Betriebe mit Hochwasser- oder Regenschäden
  • Finanzielle Unterstützung zur Wiederherstellung von Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendhilfestrukturen
  • Aktuelle Reisehinweise anlässlich des Hochwassers in Deutschland
  • Unterstützungsangebote der Industrie- und Handelskammern für Unternehmen und Auszubildende
  • Hilfsangebote der Kammern für von Hochwasserschäden betroffene Handwerksbetriebe
  • Telefon-Hotlines für Versicherungskunden mit Hochwasserschäden

Hochwasserhilfen der Länder

  • Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Bürger, Betriebe und Landwirte in Baden-Württemberg
  • Soforthilfen für hochwassergeschädigte Gewerbebetriebe in Bayern
  • Förderkredite der LfA Förderbank Bayern für Unternehmen mit Hochwasserschäden
  • Hochwasser-Soforthilfen für Private und Unternehmen in Brandenburg
  • Hilfen für flutgeschädigte Unternehmen in Brandenburg
  • Fluthilfe-Sofortprogramm für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
  • Hilfspaket für Hochwassergeschädigte in Niedersachsen
  • Hilfe für Unternehmen in Sachsen
  • Hilfsmaßnahmen für vom Hochwasser betroffene Bürger, Unternehmen und Kommunen in Sachsen
  • Unterstützungsmaßnahmen für Bürger und Betriebe in Sachsen-Anhalt
  • Zuschuss für Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Beseitigung von Hochwasserschäden
  • Beratungs-Hotline zu Hilfs- und Finanzierungsangeboten für vom Hochwasser betroffene Unternehmen in Sachsen-Anhalt
  • Soforthilfemaßnahmen für Hochwasser-Opfer in Thüringen

(Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie / BMWi 2013)

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