Versicherungs-Merkblatt für Photovoltaik-Anlagen: Diebstahl, Ertragsausfall, Haftpflicht

Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar): Solarstromanlagen können viel Freude machen, wenn sie richtig versichert sind / Bundesverband Solarwirtschaft stellt Versicherungs-Merkblatt vor / Diebstahl, Ertragsausfall, Haftpflicht – darauf müssen Sie achten

Bei der Anschaffung der eigenen Photovoltaik-Anlage sollte nicht nur auf die Qualität der Komponenten und der Installation geachtet werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft rät Interessierten, das Thema Versicherungsschutz schon bei der Kaufvorbereitung mit dem Fachinstallateur zu klären. Risiken zwischen Modulanlieferung und Fertigstellung einer Solarstrom-Anlage sind häufig schlecht abgesichert. Dabei lassen sich Versicherungslücken zum Beispiel bei Diebstahl von Modulen oder Schäden an Komponenten vor Inbetriebnahme kostengünstig schließen“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Zwar sind fachmännisch errichtete Photovoltaik-Anlagen aus hochwertigen Komponenten sehr langlebig – sie können 20 Jahre und länger Strom erzeugen. Damit die Ertragsprognosen wirklich eintreten, sollte auf den richtigen Versicherungsschutz geachtet werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat mit dem Merkblatt „Photovoltaik versichern“ jetzt einen umfangreichen Ratgeber herausgebracht.

Hier im Auszug neun wichtige Experten-Tipps:

1) Klären Sie mit dem Fachbetrieb den Versicherungsschutz für die Zeit vor Inbetriebnahme der Anlage. Viele Installateure sorgen ihrerseits für die Absicherung in dieser schadensanfälligen Zeit, um dem Kunden einen guten Service zu bieten.

2) Wenn während der Bauphase durch die Installation der Anlage Schäden entstehen, ist in der Regel der Bauherr verantwortlich. Wie bei anderen Bauvorhaben ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll. Viele Betriebshaftpflicht-Versicherungen schließen die Bauphase kostenfrei ein, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurden.

3) Sichern Sie sich gegen Schäden an der Anlage ab, die etwa durch Diebstahl, Hagel, Wind oder andere Umwelteinflüsse entstehen können. Hier kommen spezielle Photovoltaik-Versicherungen oder die klassische Wohngebäudeversicherung in Frage. Günstig ist diese Variante bei kleinen Anlagen im Wohnhausbereich, wenn der Betreiber zugleich Hauseigentümer ist. Einzelne Versicherer erheben dafür lediglich einen Prämienaufschlag.

4) Ist die Aufnahme der Photovoltaik-Anlage in bestehende Versicherungsverträge geplant, sollte umgehend die Versicherungsgesellschaft informiert werden. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung des Versicherers an und bewahren Sie sie auf. Beim Wechsel der Versicherung und des Versicherers ist darauf zu achten, dass die Photovoltaik-Anlage wieder mit enthalten ist.

5) Prüfen Sie, ob auch überflutete Keller mitversichert sind. Zwar denkt man bei Überschwemmungen nicht sofort an die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Wechselrichter oder Batteriesysteme werden aber häufig im Keller installiert.

6) Ist die Solarstromanlage mit Krediten finanziert, verlangt der Geldgeber zumeist eine Photovoltaik-Versicherung. Diese gehen über das Standardangebot der Gebäudeversicherung hinaus und decken grundsätzlich alle Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen können. Gegenüber der Wohngebäude-Versicherung bietet die Photovoltaik-Versicherung den Vorteil, dass der Besitzer nicht dokumentieren muss, wo, wie, wann und warum der Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt beim Versicherer.

7) Überprüfen Sie, wie ein Ertragsausfall versichert ist. Ertragsausfälle durch Schäden an der Anlage sind zwar in der Regel über die Anlagenversicherung abgedeckt. Es gibt aber deutliche Unterschiede bei Start und Dauer der Ersatzzahlung. Da die Reparatur bei größeren Schäden einige Zeit beanspruchen kann, sollte der Zeitraum der Ersatzzahlung nicht zu knapp ausfallen (mindestens sechs Monate). Mindererträge durch überdurchschnittliche Systemverluste und Toleranzen der Komponenten sowie Planungsfehler, technische Defekte und Reparaturen sind zumeist nicht durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt, weil sie nicht durch äußere Einwirkung auf die fertige Anlage entstehen. Wer sich dagegen absichern will, braucht eine Ertragsgarantieversicherung.

8) Für Gefahren, die von der Solarstromanlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können – zum Beispiel durch ein herabfallendes Modul –, sollte Haftpflichtschutz bestehen. Wenn der Betreiber Eigentümer des Gebäudes ist, kann die Photovoltaik-Anlage in eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Besteht keine derartige Versicherung, so kann er versuchen, die Risiken über seine Privathaftpflicht-Police mit abzudecken. Bei einzelnen Versicherern ist das gegen einen Prämienaufschlag möglich. Bietet der Versicherer diese Option nicht an, gibt es separate Betreiberhaftpflicht-Policen.

9) Wer Versicherungsangebote vergleichen und später eventuell wechseln will, sollte bereits mit dem Abschluss des Vertrags in den persönlichen Kalender einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Erinnerung eintragen.

Der Ratgeber „Photovoltaik versichern“ bietet auf 32 Seiten mit zahlreichen Beispielen nützliche Tipps für die Risikoabsicherung von Anlagenbetreibern. Zu bestellen ist der Versicherungsratgeber für 19 Euro im BSW-Solar-Shop http://tinyurl.com/versichern.

Kostenlose Informationen rund um das Thema Solartechnik und Kontakte zum Fachhandwerk finden Verbraucher im Internet unter: www.solartechnikberater.de und www.pvap.de.

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