13.12.2007: 4. Jahrestag des EU-Vertrags von Lissabon – ein Rückblick

Der Vertrag von Lissabon (auch EU-Grundlagenvertrag bzw. EU-Reformvertrag genannt) wurde auf den Tag genau vor vier Jahren am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet. In Kraft trat er dann am 01. Dezember 2009. Der Vertrag von Lissabon ging in der Konsequenz aus dem seit der Jahrtausendwende ausgehandelten, dann aber gescheiterten Verfassungsvertrag für Europa hervor, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war (die Kritik richtete sich meist populistisch gegen die Befürchtung, die supranationale EU könne sich zu einem eigenen quasi-staatlichen Gebilde auswachsen). Der „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ von 2007 hat dann jedoch nahezu alle wesentlichen Änderungen des Entwurfes des EU-Verfassungsvertrags übernommen.

Hintergrund:
Die 1990er Jahre waren aus Sicht der EU von zwei wesentlichen Entwicklungen geprägt: Die EU-Osterweiterung und die weitere Integration der Mitgliedsstaaten, also die Vertiefung des Vertragswerkes. Mit der Osterweiterung war das politische Ziel verfolgt worden, die aus dem Ostblock ausgeschiedenen europäischen Staaten in die Europäische Union einzubinden, um eine dauerhafte Kooperation und Stabilisierung des Kontinents zu erreichen – schließlich war nur eine Generation zuvor der blutigste Krieg der Menschheitsgeschichte hier ausgetragen worden und über 40 Jahre lang hing in der Folge des Kalten Krieges des Damoklesschwert eines verheerenden Dritten Weltkriegs mit dem Hauptkriegsschauplatz Mitteleuropa (innerdeutsche Grenze) über den europäischen Bürgern. Gleichzeitig sollte aber auch parallel die Kooperation und die Integration der Mitgliedsstaaten innerhalb der EU weiter voran getrieben werden. Zwingendes Element war hier vor allem eine Weiterentwicklung des Abstimmungsverfahrens, das in den meisten Bereichen (bis auf einige sensible) von dem Prinzip der Einstimmigkeit auf das der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen umgestellt werden sollte. Zudem sollte die EU auch nach außen gestärkt werden, in dem die neuen Posten des EU-Präsidenten und eines EU-Außenministers samt Auswärtigen-Dienst hinzu kommen.

Änderungen:
Mit dem EU-Vertrag von Lissabon wurden die Grundlagen der EU reformiert. Konkret geht es um die drei Säulen: Europäische Gemeinschaften (EG / Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl / Euratom), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI). In den Maastricht-Verträgen von 1992 war in einem Zwischenschritt noch festgelegt worden, dass die EU keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern lediglich eine Art Dachorganisation sei, die den institutionellen Rahmen für die genannten drei Teilbereiche, die sogenannten drei Säulen, bot. Die Integration wurde mit dem neuen Vertragswerk 2007 nun fortgesetzt und die EU war nun keine Dachorganisation mehr, sondern erhielt selbst Rechtspersönlichkeit. Damit konnte die EG aufgelöst und alle ihre Zuständigkeiten auf die EU übertragen werden. Im Bereich der Außenpolitik, der militärischen Integration und bei der Steuergesetzgebung behielten die Staaten jedoch ihre nationalen Kompetenzen, ansonsten wurde in der Regel die Einstimmigkeit bei den Entscheidungsprozessen durch das Prinzip der qualifizierten Mehrheit ersetzt. Zugleich wurde auch das Prinzip der vertieften Integration festgeschrieben: Das bedeutet, dass ein Teil der Mitgliedsstaaten in bestimmten Bereichen enger Zusammenarbeiten, beziehungsweise Voranschreiten konnte, ohne dass gleich alle Mitgliedsstaaten mitziehen mussten. Dies wurde beispielsweise bereits bei dem Schengener Abkommen (Grenzkontrollen), der Gemeinschaftswährung Euro, oder auch der militärischen Zusammenarbeit (EU Battle Groups) praktiziert (einige Staaten beharren auf ihre strikte Neutralität). Aktuell hat dieser Punkt eine besondere Beachtung erreicht, als die EU-Staats- und Regierungschefs letzten Freitag eine Veränderung der EU-Verträge hin zu einer stärkeren Haushaltsdisziplin vereinbarten. Da sich Großbritannien als einziges Land heraushält, war von einer „Spaltung Europas“ die Rede. Dies ist vor diesem Hintergrund nicht korrekt. Vielmehr wird lediglich die gegebene Möglichkeit einer differenzierten Entwicklung genutzt.

Auf der folgenden Seite: Der EU-Vertrag von Lissabon auf einen Blick.

Mit dem EU-Vertrag von Lissabon haben sich die Mitgliedsstaaten – unter Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen – auf neue Regeln geeinigt, in denen festgelegt ist, was die künftigen Aufgabenbereiche der Union sind und wie sie funktioniert. So ermöglicht es der Vertrag von Lissabon, die europäischen Institutionen und ihre Arbeitsverfahren anzupassen, die demokratische Legitimität der Union zu stärken, das Fundament ihrer Grundwerte zu festigen und nach Außen geschlossener aufzutreten. Konkret heißt es auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union zu den Zielen des Vertragswerks von Lissabon:

1. Ein demokratischeres und transparenteres Europa, in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen, und in dem die Bürger mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen, und ein klareres Bild davon haben, wer auf welcher Ebene wofür zuständig ist.

    • Ein stärkeres Europäisches Parlament: Die Kompetenzen des direkt gewählten Europäischen Parlaments in Bezug auf die Gesetzgebung, den Haushalt und internationale Übereinkommen werden erweitert. Durch die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens bei der Beschlussfassung besteht zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat bei einem erheblichen Teil der EU-Rechtsvorschriften Gleichberechtigung.
    • Stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente: Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben mehr Möglichkeiten, sich in die Arbeit der EU einzubringen. Es wird noch mehr darauf geachtet, dass die Europäische Union nur dann tätig wird, wenn auf Ebene der EU bessere Ergebnisse erzielt werden können. Die Einhaltung dieses „Subsidiaritätsprinzips“ wird mit Hilfe einer neu geschaffenen Regelung verstärkt kontrolliert. Dies und die Tatsache, dass auch das Europäische Parlament mehr Gewicht erhält, sorgt für einen Zuwachs an Demokratie und Legitimität in der Funktionsweise der EU.
    • Stärkeres Mitspracherecht der Bürger: Dank der Bürgerinitiative haben eine Million Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten.
    • Wer macht was: Mit der eindeutigen Zuordnung der Zuständigkeiten wird die Beziehung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union klarer.
    • Freiwilliger Austritt aus der Union: Der Vertrag von Lissabon sieht erstmals die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union vor.

2. Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, schlanken und modernen Institutionen, angepasst an 27 Mitgliedstaaten und mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU.

    • Schnelle und effiziente Entscheidungsfindung: Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu begünstigen. Ab 2014 wird die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bevölkerung berechnet und ist damit Ausdruck der doppelten Legitimität der Europäischen Union. Eine doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen.
    • Stabilere und schlankere Institutionen: Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon wird erstmals ein Präsident des Europäischen Rates gewählt. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament werden sich direkt auf die Wahl des Kommissionspräsidenten auswirken. Außerdem enthält der Vertrag neue Bestimmungen für die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments sowie klarere Regeln für die engere Zusammenarbeit und die Finanzvorschriften.
    • Verbesserung der Lebensbedingungen: Der Vertrag von Lissabon verbessert die Handlungsfähigkeit der EU in politischen Bereichen, die für die heutige EU und ihre Bürger Priorität haben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht und vor allem für die Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung. In geringerem Maße gilt dies auch für Bereiche wie Energiepolitik, öffentliche Gesundheit, Zivilschutz, Klimawandel, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Forschung, Raumfahrt, räumlicher Zusammenhalt, Handelspolitik, humanitäre Hilfe, Sport, Tourismus und administrative Zusammenarbeit.

3. Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit, das die Werte der Europäischen Union fördert, die Charta der Grundrechte in das europäische Primärrecht einbindet, neue Instrumente der Solidarität vorsieht und die europäischen Bürger besser schützt.

    • Demokratische Werte: Der Vertrag von Lissabon nennt und bekräftigt die Werte und Ziele, auf denen die Europäische Union aufbaut. Diese Ziele dienen als Richtschnur für die europäischen Bürger und zeigen darüber hinaus, was Europa seinen internationalen Partnern anbieten kann.
    • Bürgerrechte und Charta der Grundrechte: Der Vertrag von Lissabon baut auf bestehenden Rechten auf und führt neue Rechte ein. Insbesondere garantiert er die Freiheiten und Grundsätze, die in der Charta der Grundrechte verankert sind, und verleiht den Bestimmungen der Charta Rechtsverbindlichkeit. Der Vertrag betrifft politische, wirtschaftliche, soziale und Bürgerrechte.
    • Freiheiten der europäischen Bürger: Der Vertrag von Lissabon garantiert und stärkt die „vier Grundfreiheiten“ sowie die politische, wirtschaftliche und soziale Freiheit der europäischen Bürger.
    • Solidarität zwischen Mitgliedstaaten: Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam und solidarisch handeln, wenn ein Mitgliedstaat Opfer eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen verursachten Katastrophe wird. Dasselbe gilt im Falle von Problemen im Energiebereich.
    • Mehr Sicherheit für alle: Die EU erhält mehr Kompetenzen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, wodurch ihre Fähigkeit zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt wird. Neue Bestimmungen zum Zivilschutz, zur humanitären Hilfe und zur öffentlichen Gesundheit zielen ebenfalls darauf ab, die EU im Falle von Anschlägen auf die Sicherheit europäischer Bürger noch handlungsfähiger zu machen.

4. Europa als Global Player: Dies wird durch eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU sowohl bei der Entwicklung neuer Strategien als auch bei der Entscheidungsfindung erreicht. Durch den Vertrag von Lissabon kann Europa in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen. Mit dem Vertrag werden die wirtschaftlichen, humanitären, politischen und diplomatischen Stärken Europas zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht, wobei die besonderen außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben.

    • Ein neuer Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission, erhöht den Einfluss, die Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU.
    • Ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst unterstützt den Hohen Vertreter in seiner Arbeit.
    • Die Europäische Union erhält Rechtspersönlichkeit und vergrößert dadurch ihre Verhandlungsmacht, so dass sie auf internationaler Ebene effizienter auftreten kann und für Drittländer und internationale Organisationen als Partner greifbarer wird.
    • Durch Fortschritte in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird es zwar weiterhin besondere Beschlussfassungsregeln geben, doch wird gleichzeitig der Weg geebnet für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen kleineren Gruppen von Mitgliedstaaten.

Worauf sich nun die 26 der 27 Staats- und Regierungschefs der EU – mit Ausnahme Großbritanniens – nun am Freitag, den 09.12.2011 verständigt haben, ist keine Spaltung der EU, sondern lediglich eine vertiefte Kooperation zwischen den 17 Euro-Staaten und den sechs Euro-Anwärtern, denen sich drei weitere EU-Mitglieder anschließen wollen. Das Ziel: Eine stärkere Haushaltsdisziplin. Die konkreten Änderungen sollen bis März 2012 ausgearbeitet werden.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?