Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre bei Bund, Ländern und Gemeinden ist zum Jahresanfang 2012 auf insgesamt rund 771.900 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, waren das 3,4 % mehr ehemalige Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Berufssoldatinnen und -soldaten als ein Jahr zuvor. Darüber hinaus bezogen rund 247.800 Hinterbliebene Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem der Gebietskörperschaften (-0,3 % gegenüber dem Vorjahr).
Den stärksten Zuwachs an Pensionärinnen und Pensionären im Vergleich zum Vorjahr hatten erneut die Länder mit + 4,1 % auf rund 565.800 Personen. Beim Bund betrug der Anstieg 1,1 % auf rund 128.700 Personen. Die Gemeinden verzeichneten einen Zuwachs um 2,0 % auf rund 77.500 Pensionärinnen und Pensionäre.
Aus der aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes:
Insgesamt wurden im Jahr 2011 bei Bund, Ländern und Gemeinden 42 000 Personen in den Ruhestand versetzt. Der Anteil der Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand wechselten, lag bei 18 %. Mit 7 600 Personen gingen die Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit auf den niedrigsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 zurück. Nur im Jahr 2009 war deren Zahl ähnlich gering. Etwa jeder dritte Neupensionierte (34 %) schied 2011 mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Dieser im Vergleich zu den Jahren 2005 bis 2009 geringe Prozentsatz ist demografisch bedingt, da 2011 der geburtenschwache Jahrgang 1946 die gesetzliche Altersgrenze erreichte. Die Möglichkeit, ab 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten rund 22 % der Neupensionierten. Der Anteil der Pensionierungen ab 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung lag bei rund 9 %. Etwa 16 % der Pensionierungen entfielen auf Personen, die eine besondere Altersgrenze – also eine vorgezogene Regelaltersgrenze – erreicht hatten, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldaten gilt. Aufgrund von Vorruhestandsregelungen oder sonstigen Gründen wurde 1 % der Pensionäre 2011 in den Ruhestand versetzt.
Die Berechnung der Beamten-Pensionen:
Die Beamten-Pensionen berechnen sich nach dem Einkommen der gut bezahlten letzten drei Berufsjahre. Beamte, die 2008 in Pension gingen, bekamen 72,97 Prozent ihres letzten Verdienstes als Ruhegeld, während für „normale“ Rentner nur der Durchschnitt der beruflichen Lebensleistung zählt. Bereits nach fünf Dienstjahren hat ein Beamter Anspruch auf eine Mindestpension von derzeit 1363,55 Euro. Das ist bereits mehr als die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Jahren (1195 Euro). Da fast drei Viertel der Beamten zum gehobenen und höheren Dienst gehören, fallen die Pensionen dementsprechend hoch aus. So stehen einem Amtmann rund 2.500 Euro Pension zu, einem Oberstudienrat knapp 3.400 Euro.
Ausgaben von Bund, Länder und Kommunen für Beamten-Pensionen:
• 1970: 6,6 Mrd. €
• 1985: 17,0 Mrd. €
• 1990: 20,3 Mrd. €
• 2005: 35,4 Mrd. €
• 2010: 40,9 Mrd. €
• 2015: 49,3 Mrd. €
• 2020: 58,4 Mrd. €
• 2025: 66,6 Mrd. €
Bei der Berechnung der Versorgungsausgaben wurde angenommen, dass die Besoldung jährlich um effektiv 1,8 % steigt.)
Der Bund mündiger Bürger (BmB) fordert:
1. Die Beamten-Pensionen haben sich zukünftig an der Durchschnittsrente zu orientieren und dürfen diesen Wert nicht überschreiten.
2. Solange Rentner keine zusätzliche Weihnachtsrente erhalten hat dies ebenso für Pensionäre zu gelten.
3. Witwerpensionen haben den gleichen Grundsätzen zu unterliegen wie Witwerrenten.
4. Die Zahlung von Sterbepensionen hat den gleichen Grundsätzen zu unterliegen wie Renten, nämlich höchstens eine einmonatige Pension.
6. Das Pensionseintrittsalter ist dem Renteneintrittsalter gleichzusetzen.
7. Die Versorgungsfreibeträge für Pensionen werden denen der Renten gleichgestellt.
BmB-Position zur Verbeamtung:
Künftig sollte der Staat nur noch Beamte ernennen, die staatshoheitliche Aufgaben erfüllen, das wären z.B. Richter, Polizisten und der Zoll.
Zeit ist reif für eine echte Rentenreform:
Auch Prof. Dr. Gert G. Wagner, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), hat kürzlich eine echte Rentenreform und die Ausweitung der Rentenversicherungspflicht auf Beamte, Selbstständige und Mini-Jobber gefordert. (Den Beitrag finden Sie hier.)
(mb)