Abbau der kalten Progression und höherer Grundfreibetrag beschlossen

Die Bundesregierung hat auf der Kabinettssitzung am Mittwoch (07.12.2011) die umstrittene Steuersenkung im Volumen von sechs Milliarden Euro beschlossen. Durch eine Änderung des Tarifverlaufs sollen die jeweiligen Steuersätze künftig erst bei einem höheren Einkommen greifen und damit die sogenannte kalte Progression abgebaut werden. Dies erfolgt in zwei Schritten um insgesamt 4,4% – die Reichensteuer von zusätzlichen drei Prozentpunkten auf Einkommen über 250.000 Euro ist hiervon allerdings ausgenommen. Parallel wird der steuerliche Grundfreibetrag in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro auf dann 8.354 Euro für Ledige pro Jahr angehoben. Die Wirkung der kalten Progresssion soll nun regelmäßig ab 2014 alle zwei Jahre überprüft werden.

Entlastungsbeispiele der Bundesregierung:
Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich um 3,4% entlastet (150 Euro). Bislang zahlte er 4.328 Euro Steuern.
Ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn wird um 2,5% entlastet. Er zahlte bisher 14.590 Euro Steuern.
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 30.000 Euro Jahresbruttolohn zahlt ab 2014 jährlich 164 Euro weniger Steuern (-10,6%). Er zahlte bisher 1.550 Euro Steuern.
Ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn muss nun 3,3% weniger bezahlen. Er zahlte bisher 9.187 Euro Steuern.

Die SPD hat sich während dessen auf ihrem Parteitag auf eigene Steuerpläne verständigt: Der Spitzensteuersatz soll von derzeit 42 auf 49% angehoben werden und künftig ab 100.000 Euro für Ledige (bislang 53.000 Euro) und 200.000 Euro bei Doppelverdienern greifen. Dafür wird die Reichensteuer für Einkommensteile oberhalb von 250.000 Euro bei Ledigen und 500.000 Euro für Doppelverdiener abgeschafft. Kernbotschaft ist, dass niemand bis zu einem Jahreseinkommen von 64.000/128.000 Euro stärker belastet wird als bisher. Von den Änderungen seien laut der SPD lediglich 5% der Steuerpflichtigen betroffen. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge soll von 25 auf 32% steigen. Dies soll aber überwacht werden: Sollten damit keine höheren Einnahmen erzielt werden, will die SPD innerhalb von drei Jahren zu der alten Regelung zurückkehren, nach der Kapitalerträge in der gleichen Höhe besteuert werden wie Einkommen.

 

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