Aktualisiertes Merkblatt zum Iran-Embargo – worauf Unternehmen achten müssen

Die Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran wurden mit Verordnungen (EU) Nr. 264/2012 und Nr. 267/2012 erheblich ausgeweitet. Nach den Erfahrungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im täglichen Kontakt mit den Unternehmen bestehen auf Seiten der im Iran-Geschäft aktiven Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Rechts- und Auslegungsfragen sowie eine allgemeine Unsicherheit darüber, ob das beabsichtigte Iran-Geschäft von den Sanktionen betroffen ist.

Das überarbeitete Merkblatt skizziert die Grundzüge der Embargoregelungen im Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran und erläutert insbesondere die durch die Verordnungen (EU) Nr. 264/2012 und Nr. 267/2012 eingetretenen Änderungen, soweit diese die Zuständigkeiten des BAFA (Güter- und Dienstleistungsverkehr einschließlich der technischen Unterstützung) betreffen.

Ziel des Merkblatts ist es, generell über die Sanktionen zu informieren; eine Erläuterung individuell in Betracht kommender Sachverhalte ist in diesem Rahmen nicht möglich.

Link zum Download des Merkblatts „Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran“.

Hintergrund:

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 23.12.2006 die Resolution 1737 (2006) sowie am 24.03.2007 die Resolution 1747 (2007) verabschiedet. Damit wurden Wirtschaftssanktionen der internationalen Staatengemeinschaft gegen Iran verhängt. Hintergrund ist die Forderung der internationalen Staatengemeinschaft an Iran, die Anreicherung und Wiederaufarbeitung von Uran auszusetzen, bis das Vertrauen in die ausschließlich friedliche Nutzung der Kernenergie durch Iran wiederhergestellt ist. Mit der Resolution 1803 (2008) des VN-Sicherheitsrates vom 03.03.2008 wurden daher weitere Sanktionsmaßnahmen, insbesondere erhöhte Wachsamkeitsverpflichtungen in Zusammenhang mit Transaktionen mit iranischen Banken, beschlossen. Mit der Resolution 1835 (2008) vom 27.09.2008 hat der VN Sicherheitsrat die bisherigen Resolutionen nochmals bekräftigt, ohne jedoch weitere Sanktionen gegen Iran zu verhängen. Die Resolution 1929 (2010) vom 09.06.2010 legt u.a. ein überarbeitetes Waffenembargo und ausgeweitete Sanktionen im Finanzbereich fest.

Die Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrates auf europäischer Ebene erfolgt durch Beschlüsseder EU auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die völkerrechtlich die Mitgliedstaaten binden. Beschlüsse auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bedürfen einer weiteren Konkretisierung durch unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Verordnungen oder nationale Rechtsakte.

Aufgrund des Berichts der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) hat die Europäische Union insbesondere auf der Grundlage des Beschlusses 2012/35/GASP vom 23.01.2012 die bestehenden EUSanktionen gegen Iran weiter verschärft.

Ergänzend hierzu hat die Europäische Union mit Beschluss vom 12.04.2011 (Beschluss 2011/235/GASP) auf die Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran reagiert und weitere Sanktionen angeordnet, die mit dem Beschluss 2012/168/GASP vom 23.03.2012 ergänzt wurden.

Weitere Verschärfungen der Iran-Sanktionen sind auch künftig nicht ausgeschlossen.

(Quelle: BAFA)

 

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