Auflösung des Hamburger Freihafens – Der Countdown läuft!

Senator Horch: Erforderliche Umstellungen beachten und Beratungsmöglichkeiten nutzen!

Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen wird der Auflösung eine „Überleitungsphase“ während des gesamten Monats Dezember voranstellen, in der die Unternehmen Erfahrungen mit den neuen Verfahrensabläufen gewinnen können, die dann ab Januar 2013 verbindlich sind.

Sollte es trotz umfangreicher Informationen durch Zollverwaltung, Handelskammer, Verbände und Wirtschaftsbehörde dennoch Unternehmen geben, die bislang nur wenige oder gar keine Vorbereitungen getroffen haben, sind diese dringend aufgefordert, die erforderlichen Umstellungen vorzunehmen und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen. Hierfür steht weiterhin eine „Checkliste zur Umstellung vom Freihafen zum Seezollhafen“ zur Verfügung.

Senator Horch: „Der Countdown zum Übergang in die neue Hamburger Zoll-Landschaft ab 2013 läuft. Die Vorbereitungen der Hafenwirtschaft laufen auf Hochtouren. Mit den vielfältigen Beratungsangeboten und dem Engagement der Unternehmen sind gute Voraussetzungen geschaffen, dass das Ende des Freihafens zu einem erfolgreichen Neubeginn in diesem Teil des Hafens führt. Sollte es Unternehmen geben, bei denen noch Unsicherheiten bestehen, sind diese nachdrücklich aufgefordert, die Beratungsangebote zu nutzen. Alle Unternehmen sind aufgefordert, an der Überleitungsphase des Zolls im Dezember teilzunehmen.“

Weitere Informationen

www.hamburg.de/aufhebung-freihafen

Die „Checkliste zur Umstellung vom Freihafen zum Seezollhafen“ steht auf folgender Website zur Verfügung: www.weiterbildungsbonus.net/foerderung/zoll-landschaft-2013.html

Hintergrundinformation

Für die im Dezember 2009 getroffene Entscheidung des Senats zur Aufhebung der Freizone waren mehrere Gründe maßgeblich: Die Veränderungen des europäischen Zollrechts, die Verbesserung der logistischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen im Hafen, die Realisierung städtebaulicher Vorhaben und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens im globalen und europäischen Wettbewerb. Die Änderungen des Zollrechts sehen u.a. eine Angleichung der Zollverfahren innerhalb und außerhalb der Freizone vor. Durch die Umstellung auf eine weitgehend elektronische Zollabfertigung werden Zäune und Grenzen entbehrlich. Ab 2013 wird der Hamburger Hafen zollrechtlich „vereinigt“: Doppelte Kostenbelastungen durch bürokratische Erfordernisse bislang zweier Zollsysteme („Freizone“ und „Seezollhafen“) im Hafen entfallen. Auch wird der Hafen schneller: Umzäunungen und Landübergänge (inkl. die Kontrolle bspw. von 1 Mio. LKW-Leerfahrten pro Jahr) wird es nicht mehr geben. Und schließlich: Hamburg erlangt die volle Planungs- und Gestaltungshoheit über den Hafen zurück; Beantragungen und Genehmigungen nach dem Zollverwaltungsgesetz (mit Ausnahme der Errichtung neuer Zolllager) sind ab 2013 nicht mehr erforderlich. Das entsprechende Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt Anfang 2011 verkündet. In der fast zweijährigen Umstellungszeit wurden die Unternehmen von der Zollverwaltung, der Handelskammer, den Verbänden und der Wirtschaftsbehörde durch intensive Beratung begleitet und durch Finanzierungshilfen unterstützt.

 Quelle: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg

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