Der Vorstand Recht und Regulierung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco), Oliver Süme, zum aktuellen BGH-Urteil:
„Der ohnehin schon repressiven Verfolgungstaktik der Rechteinhaber wird weiter Tür und Tor geöffnet“, so beurteilt Oliver Süme, eco Vorstand Recht und Regulierung, die aktuelle BGH-Entscheidung zur Auskunftspflicht von Internet Service Providern. Welche praktischen Konsequenzen das Urteil haben kann, erklärt Süme im folgenden Interview.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Provider?
Es wird meiner Einschätzung nach zu einer erheblichen Steigerung von Auskunftsersuchen führen. Bereits jetzt erteilen die deutschen Provider über 300.000 Mal pro Monat auf Grundlage von Gerichtsbeschlüssen Auskunft darüber, welcher Anschlussinhaber zu einer bestimmten IP-Adresse gehört. Auf Basis des BGH-Urteils werden zukünftig noch mehr Daten in Umlauf gebracht, die als Grundlage für kostenpflichtige Abmahnungen dienen.
Ist jetzt jeder, der einmal einen urheberrechtlich geschützten Song ins Netz stellt oder herunterlädt, zum „Abschuss“ frei gegeben?
Problematisch bei der Rechtsverfolgung ist generell, dass die Provider immer nur die Daten des jeweiligen Anschlussinhabers herausgeben können. In vielen Fällen handelt es sich dabei aber gar nicht um den eigentlichen Täter. Der „Abschuss“ trifft daher oft Eltern, Verwandte oder Freunde, die sich keiner Schuld bewusst sind.
War das Außerkraftsetzen des „gewerblichen Ausmaßes" wirklich notwendig, um Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen?
Entscheidend ist, was die Rechteinhaber aus diesem Urteil machen. Niemand ist verpflichtet, auf Basis der von den Providern erteilten Auskünfte massenhaft teure Abmahnungen zu versenden. Die Rechteinhaber selbst halten im ersten Schritt Warnhinweise für angemessener, da muss man schon fragen, warum sie denn diese Warnhinweise nicht versenden. Noch mehr Abmahnungen führen dagegen in weiten Teilen der Bevölkerung zu noch weniger Akzeptanz des geistigen Eigentums anderer.
Sehen Sie nach dem Urteil jetzt wieder die Politik gefordert?
Der Gesetzgeber hatte ja bewusst das Kriterium des „gewerblichen Ausmaßes“ eingefügt, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Man muss noch mal daran erinnern, dass mit der Auskunftspflicht der Provider ein völliges Novum Einzug in das deutsche Zivilrechtssystem gehalten hat: Eine Auskunftsverpflichtung eines Dritten, der in Fernmeldegeheimnis und Datenschutz seiner Kunden eingreifen muss, jedoch an der eigentlichen Rechtsverletzung in keiner Weise beteiligt ist. Dieser Eingriff droht nun bei jeder vermeintlichen Rechtsverletzung zur Regel zu werden.
Das war definitiv politisch nicht gewollt und muss jetzt neu diskutiert werden. Die BGH-Rechtsprechung öffnet der ohnehin schon sehr repressiven Rechtsverfolgungstaktik der Rechteinhaber weiter Tür und Tor. Ein zukunftsfähiges Urheberrecht muss aber weit über die Frage der Rechtsdurchsetzung hinausgehen, hier haben wir aktuell ein erhebliches Ungleichgewicht.