Die EnBW Kernkraft GmbH, EnKK, hat am Montag (2. April 2012) vereinbarungsgemäß ihren Bericht über die sicherheitstechnische Bewertung eines Ereignisses vom Mai 2009 in Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg vorgelegt.
Darin nimmt die EnKK Stellung zu einem Gutachten des Physikerbüros Bremen, in dem in Bezug auf Arbeiten an der Feuerlöscheinspeisung im Mai 2009 Mängel bei Planung, Durchführung und Dokumentation der Änderungsmaßnahme beanstandet werden. Das für die Atomaufsicht zuständige Umweltministerium hatte daraufhin die EnKK zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Umweltminister Franz Untersteller: „Es ist damals nicht alles so gelaufen, wie wir das erwarten. Jetzt geht es darum, die Abläufe zu optimieren und ähnliche Fehler für die Zukunft zu vermeiden.“
Auch zu zwei weiteren Ereignissen hat die EnKK nach einer neuerlichen sicherheitstechnischen Bewertung inzwischen Berichte vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Freischaltung von Armaturen im Notspeisesystem (19.Januar 2010) und die Füllstandsabsenkung im Brennelementebecken (17. Juni 2010). Das Ereignis vom Januar 2010 hatte die EnKK vor drei Wochen nachträglich als „meldepflichtig“ gemeldet.
Die drei Berichte enthalten auch eine Auflistung der Maßnahmen, die EnKK aus der Analyse der Vorgänge aus den Jahren 2009 und 2010 abgeleitet hat. Darüber hinaus hat das Unternehmen ein Konzept zur kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Sicherheitskultur vorgelegt.
Das Umweltministerium werde die Berichte der EnKK jetzt prüfen und seinerseits eine Bewertung vornehmen, erklärte Minister Untersteller. Besonderes Augenmerk werde dabei auf Umfang und Zweckmäßigkeit des aufgelegten Maßnahmenpakets gelegt. Diese Prüfung, so Untersteller, werde sicher einige Zeit in Anspruch nehmen.
Im Zusammenhang mit dem Gutachten des Physikerbüros Bremen solle auch das Verhalten des TÜV, als behördlicher Sachverständiger bei der Änderungsmaßnahme am Feuerlöschsystem im Mai 2009 überprüft werden, führte Untersteller weiter aus. Auch der TÜV hat die vom Umweltministerium eingeforderte Stellungnahme fristgerecht übermittelt.
Ebenso wie beim Betreiber und beim TÜV werden auch die Abläufe innerhalb der Atomaufsicht zu hinterfragen sein.
„Es gibt aber keinen Grund an einzelnen Personen der Atomaufsicht zu zweifeln. Ich vertraue den zuständigen Aufsichtsbeamten“, unterstrich Untersteller. Es sei für ihn aber selbstverständlich, dass bei der Optimierung von Abläufen alle Beteiligten einbezogen würden. Im Umweltministerium werde eine Arbeitsgruppe gebildet, die die aufsichtlichen Aktivitäten zu allen drei genannten Ereignissen analysiert und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge macht.
„Ich bin davon überzeugt, dass die baden-württembergische Atomaufsicht, der zuletzt die Internationale Atomenergiebehörde IAEA eine hohe Aufsichtsqualität bestätigt hat, in der Lage ist, selbstkritisch Schwachstellen zu ermitteln und zu beheben.“
In die Aufarbeitung einbezogen werden soll auch die Bundesaufsicht im Bundesumweltministerium, die sich zunächst in die Ermittlungen nach einem anonymen Hinweis eingeschaltet hatte.