Baden-Württemberg entscheidet sich für mehr Windkraft

Der Weg für mehr Windkraft in Baden-Württemberg ist frei. Knapp ein Jahr nach der Regierungsübernahme hat der Landtag die Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Damit werden die Weichen für einen konsequenten Ausbau der Windkraft im Land gestellt.

Die Energiewende ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen für die Zukunft. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz bringt die Landesregierung die Energiewende in Baden-Württemberg ein entscheidenden Schritt voran, indem sie Rahmenbedingungen für einen schnellen und deutlichen Ausbau der Windkraft schafft. Das ist dringend notwendig. Denn bisher lag das Land mit einem Windkraftanteil von nur knapp einem Prozent auf dem letzten Platz unter den deutschen Flächenländern. „Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hat dafür gesorgt, dass wir da stehen, wo wir heute stehen. Im letzten Jahr konnten in Baden-Württemberg gerade mal neun Windräder gebaut werden“, beschrieb Umweltminister Franz Untersteller die derzeitige Lage in der Landtagsdebatte. Ziel von Grün-Rot ist es, bis 2020 den Anteil auf zehn Prozent zu erhöhen.

Ein entscheidender Schritt in ein nachhaltigeres Baden-Württemberg

Viele Kommunen und kommunale Energieversorger stehen bereits für den Bau neuer Anlagen in den Startlöchern. Auch Bürgerinnen und Bürger wollen sich zusammentun und genossenschaftlich Bürgerwindräder bauen und betreiben. Bislang stellte das Landesplanungsgesetz aber eine nahezu unüberwindbare Hürde bei der Errichtung neuer Windräder dar. Damit macht Grün-Rot nun Schluss: Das neue Gesetz beendet die alte „Schwarz-Weiß-Planung“ für Windkrafträder-Standorte. Die Regionalverbände können künftig nur noch „weiße“ Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen festlegen – also Gebiete, in denen Windkraftanlagen zulässig sind. In allen anderen Gebieten können jetzt auch Städte oder Gemeinden selbstständig planen. Nicht mehr möglich sind „schwarze“ Ausschlussgebiete, in denen der Bau von Windkraftanlagen verboten ist. Das heißt: Anders als früher ist der Bau von Windrädern künftig grundsätzlich erlaubt und nicht mehr grundsätzlich verboten.

Die vom Landtag beschlossene Novelle des Landesplanungsgesetzes erleichtert es Investoren, neue Windkraftanlagen zu bauen. Planungs- und Investitionssicherheit treiben die Energiewende im Land voran. „Wir lösen die Bremse beim Ausbau der Windkraft“, sagte die Staatssekretärin im Verkehrsministerium Gisela Splett im Landtag.

Der Ausbau der Windkraft soll natur- und landschaftsverträglich sein, und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an der Planung beteiligt werden. Auch in Zukunft können natürlich nicht überall Windkraftanlagen entstehen. So sind etwa Anlagen in der Nähe von Wohn- und Naturschutzgebieten oder in der Kernzone des Biosphärenreservats Schwäbische Alb auch weiter Tabu.

Das neue Landesplanungsgesetzes soll es Städten und Gemeinden ermöglichen, außerhalb der Vorranggebiete im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen festzulegen. Die bisher geltenden Vorrang- und Ausschlussgebiete werden nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2013 aufgehoben.

Energiewende als Chance für das Land und die Wirtschaft

Das neue Landesplanungsgesetz und der Ausbau der Windkraft ist eine wichtige Säule der Energiewende im Land. Und es bietet zahlreiche Chancen: So sagte Umweltminister Franz Untersteller, die Energiewende sei eine „nicht zu unterschätzende Möglichkeit zur Stärkung des ländlichen Raums“. Kommunen könnten von Pachtverträgen und Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Die Windenergie sei zudem die kostengünstigste erneuerbare Energiequelle neben der Wasserkraft.

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