Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg verstärkt die Internationalisierung von regionalen Clusterinitiativen und landesweiten Netzwerken. Mit der Förderung sollen Kompetenzen aus Wirtschaft und Wissenschaft künftig noch stärker in die Außenwirtschaftsförderung und das internationale Standortmarketing einbezogen werden. Dazu wird ein von der Landesagentur Baden-Württemberg International (bw-i) seit Mitte 2010 betreutes Förderprogramm mit zusätzlich 125.000 Euro aufgestockt.
Das Programm zur Internationalisierung von Clustern und Netzwerken umfasst zwei Förderlinien. Die erste Förderlinie stellen Internationalisierungsgutscheine im Wert von maximal 3.000 Euro dar. Mit diesen Gutscheinen ist eine verbilligte Teilnahme an den von bw-i angebotenen Fördermaßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftsförderung möglich. So können beispielsweise Clustermanager und -managerinnen vergünstigt an Markterkundungsreisen und Kooperationsbörsen im Ausland teilnehmen und haben die Möglichkeit, mit Netzwerkpartnern Gespräche zu führen.
In Anspruch genommen werden können Gutscheine von regionalen Clusterinitiativen, die in dem vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft herausgegebenen Cluster-Atlas verzeichnet sind, sowie landesweite Innovations- und Technologienetzwerke, sofern sie nicht als Landesgesellschaften organisiert sind.
In der zweiten Förderlinie können in ausgewählten Zielfeldern der Clusterpolitik landesweite Netzwerke und regionale Clusterinitiativen Fördermittel bis zu einer Höhe von 30.000 Euro beantragen. Mit der Förderung kann eine internationale Positionierungsstrategie erarbeitet oder Cluster-Expertenreisen in speziell für das einzelne Cluster und Netzwerk identifizierte Zielländer durchgeführt werden.
bw-i ist die Landesagentur für die Vermarktung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Baden-Württemberg sowie zur Unterstützung der baden-württembergischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Erschließung ausländischer Märkte.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
– Internationalisierungsgutscheinen: max. 3.000 EUR je Antragsteller und Maßnahme,
– Erarbeitung internationaler Positionierungsstrategien in Verbindung mit Cluster-Expertenreisen: bis zu 30.000 EUR je Antragsteller.
– Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20% zu erbringen.