Baden-Württemberg: Gesetz zur Landesplanung des Windkraft-Ausbaus vom Kabinett verabschiedet

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Das Landeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes verabschiedet. Damit ist die gesetzliche Grundlage für den umfassenden und schnellen Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg gegeben. Das Gesetz wird noch im März in den Landtag eingebracht und soll am 9. Mai verabschiedet werden.

„Mit diesem Gesetz bekommt die Windkraft in Baden-Württemberg einen deutlich höheren Stellenwert als in der Vergangenheit. Jetzt gilt es, mit kluger Planung den Ausbau so schonend wie möglich voranzubringen“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Umweltminister Franz Untersteller sowie Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett. Sie bezeichneten das Gesetz als wichtigen Baustein der Energiewende und als unverzichtbar für den Umbau zu einem neuen und modernen Energiesystem.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regionalverbände künftig nur noch „weiße“ Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festlegen können, also Gebiete, in denen Windkraftanlagen zulässig sind. Nicht mehr möglich sind dann „schwarze“ Ausschlussgebiete, in denen der Bau von Windkraftanlagen verboten ist. Kretschmann: „Das heißt, anders als früher ist der Bau von Windrädern künftig grundsätzlich erlaubt und nicht mehr grundsätzlich verboten.“

Bisherige Festlegungen der regionalen Windplanung werden nach einer Übergangsfrist aufgehoben. Diese Frist endet mit dem 31.12.2012 und dauert damit vier Monate länger als ursprünglich vorgesehen. Die Landesregierung reagiere damit auf die Anhörung zum Gesetzesentwurf und räume den Planungsträgern mehr Zeit ein, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, erklärte Staatssekretärin Splett vom zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: „Wir haben das Anliegen und die Anregungen der Kommunen und der Regionalverbände selbstverständlich ernst genommen.“ Umweltminister Franz Untersteller nannte die Fristverlängerung einen „Kompromiss zwischen dem notwendigen raschen Ausbau der Windkraft und dem erforderlichen Planungsvorlauf der Regionalverbände und Kommunen“.

Neben der Verbändeanhörung wurde für das Landesplanungsgesetz auch eine umfassende Umweltprüfung vorgenommen. Über 2.500 Verbände, Vereinigungen und Behörden wurden in diesem Zusammenhang angeschrieben. Darüber hinaus konnten alle Bürgerinnen und Bürger den Gesetzesentwurf und die geltenden Wind-Regionalpläne einsehen und zu den Umweltauswirkungen, die mit der geplanten Gesetzesänderung verbunden sein könnten, Stellung nehmen.

Auch diese Stellungnahmen wurden in der fachlichen Prüfung, in die auch die Ministerien für Finanzen und Wirtschaft und für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einbezogen waren, einer umfassenden Bewertung unterzogen.

Zum weiteren Vorgehen erklärte Ministerpräsident Kretschmann: „Das nächste und das letzte Wort hat der Landtag. Wir werden unseren Entwurf jetzt einbringen und im Plenum beraten und wir gehen davon aus, dass er Anfang Mai verabschiedet wird.“

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