Baden-Württemberg gibt Zielvorgaben für kommunale Jobcenter aus

Inhaltsverzeichnis

Für die kommunalen Jobcenter gibt es erstmals konkrete Zielvorgaben und Zielwerte für ihre Arbeit. Ziel ist es demnach, die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern und Hilfebedürftigkeit wirksam abzubauen. „Wir streben an, möglichst viele Arbeitssuchende dauerhaft in eine existenzsichernde Beschäftigung zu vermitteln. Die Jobcenter werden sich deshalb intensiv darum bemühen, die Eingliederungschancen aller von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen“, so Amtschef Jürgen Lämmle vom Sozialministerium Baden-Württemberg. Zusammen mit dem Staatsekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Hoofe, hat er jetzt die „Vereinbarung zur Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik in den kommunalen Jobcentern in Baden-Württemberg“ unterzeichnet.

Die Vereinbarung richtet sich an die 11 beteiligten Stadt- und Landkreise, die als sogenannte Optionskommunen die Vermittlung von Hartz IV-Empfängern, darunter vor allem Langzeitarbeitslose, in eigener Regie vornehmen. Die ersten fünf dieser Jobcenter unter kommunaler Regie starteten 2004: die Landkreise Biberach, Tuttlingen, Waldshut, sowie der Ortenau- und Bodenseekreis. Neu zum Optionsmodell dazugekommen sind zum 1. Januar dieses Jahres die sechs Jobcenter in der Landeshauptstadt Stuttgart, der Stadt Pforzheim, im Ostalbkreis, Enzkreis sowie den Kreisen Ludwigsburg und Ravensburg.

Amtschef Lämmle wies darauf hin, dass das Sozialministerium über diese kommunalen Jobcenter die Rechtsaufsicht ausübt. Er setze darauf, dass der unmittelbare Kontakt dieser Jobcenter mit den örtlichen Arbeitgebern und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Unterstützungssystemen dazu genutzt werden, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in dauerhafte Beschäftigung weiter zu verbessern.

Der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Optionskommunen hätten sich deshalb darauf verständigt, die Arbeit der Jobcenter darauf zu konzentrieren, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Die Integration in den Arbeitsmarkt solle vorangetrieben werden, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Besonderes Augenmerk sollen die Jobcenter auf Leistungsberechtigte legen, die bereits länger im Leistungsbezug sind und insbesondere auch auf die Vermittlung von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit, so Lämmle zusammenfassend.

Amtschef Lämmle: „Wir wollen die Chancen des Arbeitsmarktes nutzen und besonders Langzeitarbeitslosen und Alleinerziehenden die Eingliederung in existenzsichernde Arbeit und damit die volle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Dies gehört zu unserer Politik, Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit zu machen.“

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?