„Die Förderung des Radverkehrs ist ein wichtiges Element nachhaltiger Verkehrspolitik im Land. Mit vergleichsweise geringen Kosten kann hier ein entscheidender Beitrag für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und den Umweltschutz geleistet werden. Noch im Jahr 2012 werden wir 5 Millionen Euro in ca. 40 Projekte investieren“, sagte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, in Stuttgart.
Für die Stärkung der Radwegeinfrastruktur wurden im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur neue Grundsätze erarbeitet – die Richtlinie zur Gestaltung und Förderung von Radverkehrsanlagen (RL-Radinfrastruktur). Sie beinhaltet unter anderem niedrigere Bagatellgrenzen für die Landesförderung kommunaler Radwege. Bisher hat das Land erst Geld gegeben, wenn der Radweg mehr als 200.000 Euro kostet. Künftig liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Mit dieser Richtlinie bekommen die Regierungspräsidien das Rüstzeug, um Förderanträge kommunaler Radwegevorhaben prüfen zu können. Nun können Radwege an kommunalen Straßen und selbstständige Fahrrad- und Gehwege unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden. Für die Anlage von über 30 solcher kommunaler Radwege stellt das Land noch in diesem Jahr rund 3,66 Mio. Euro zur Verfügung.
Zusätzlich investiert das Land rund 1,6 Mio. Euro in den Bau von sechs Radwegen entlang von Landesstraßen. Es handelt sich um den Bau von Radwegen bei Steinach – Hößlinswart (Regierungsbezirk Stuttgart), zwischen Wagenschwend und Durmersheim–Neumalsch (Regierungsbezirk Karlsruhe), in Bisingen–Grosselfingen sowie Erbach – Ulm (Regierungsbezirk Tübingen) sowie zwischen Obereschbach und Kappel (Regierungsbezirk Freiburg).
Diese in der Baulast des Landes befindlichen Radwege sollen im Jahr 2012 komplett in Angriff genommen werden. „Insgesamt soll noch in diesem Jahr mit rund 40 Radwegeprojekten begonnen werden. Damit wollen wir die Fahrradinfrastruktur im Land weiter stärken“, betont Winfried Hermann.
Förderrichtlinie RL-Radinfrastruktur
Die Förderrichtlinie RL-Radinfrastruktur sieht neue Fördermodalitäten vor, die es so bisher nicht gab. Neu ist, dass die Förderung der kommunalen und verkehrswichtigen Radwege nach ökologischen, gemeindefreundlichen Kriterien bzw. Fördertatbestände stattfindet. Neben der Förderung von Radwegen entlang kommunaler Straßen stehen erstmals auch selbständige Radwege (nach § 2 Nr. 1g LGVFG) auf dem Programm, die nicht entlang einer Straße führen, jedoch als verkehrswichtig nach LGVFG angesehen werden. Die Richtlinie dient den Regierungspräsidien als Grundlage zur Prüfung, zur Bewilligung und Aufnahme von eingehenden Anträgen in das Förderprogramm, für das im nächsten Jahr voraussichtlich 10 Millionen Euro und 2014 rund 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Sie finden die Förderrichtlinie auch unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de
(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)