Baden-Württemberg reicht Klage gegen Verordnung für Lang-LKW ein

Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt. Sie wehren sich damit gegen die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die es so genannten Lang-LKW (auch Gigaliner genannt) ermöglicht, ausgewählte Strecken der Bundesländer, auch ohne deren Zustimmung, probeweise zu befahren. Die grün-rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich an dem Modellversuch für Lang-LKW der Bundesregierung nicht zu beteiligen. Verkehrsminister Winfried Hermann spricht sich klar gegen Lang-LKW auf deutschen Straßen aus: „Die sogenannten Gigaliner würden noch mehr Waren auf die Straßen bringen. Unser Ziel ist aber eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“.

Nach den Worten Hermanns wäre es ein Widerspruch zu einer an Nachhaltigkeit orientierten Mobilitätspolitik, den Riesen-Lkws die Autobahnen zu öffnen: „Wer will, dass mehr Güter auf klimafreundliche Transportmittel wie Schiene oder Wasserstraßen verlagert werden, muss diese ausbauen, anstatt der Lobby des Güterverkehrs auf der Straße nachzugeben. Der sogenannte Feldversuch des Bundes hat nur den einen Zweck, den Riesenlaster als Transportmittel dauerhaft zu etablieren.“ Es sei ein Märchen, dass die Langlaster aus ökologischen Gründen eingesetzt werden. „Es geht allein darum, die Transportkosten zu senken“, betonte Minister Hermann. „Der Lang-LKW ist und bleibt ein unerwünschter Wettbewerber gegen die Schiene. Zudem ist bereits heute die Infrastruktur, etwa bei den notwendigen Park- und Rastanlagen, überlastet“, so Hermann.

Erhebliche Bedenken gibt es auch bezüglich der Verkehrssicherheit, beispielsweise beim Überholen. Grundlage des Normenkontrollantrags ist ein Gutachten des Justizministeriums sowie die Antragsschrift von Prof. Dr. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Prof. Nettesheim vertritt die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge“ (LKWÜberlStVAusnV) des BMVBS trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Diese erlaubt Lang-LKW beispielsweise in Baden-Württemberg, das Befahren von Streckenabschnitten der Bundesautobahnen A7, A96 und A3. Die nun klagenden Länder betrachten dies als verfassungswidrig, da eine solche Ausnahmeverordnung grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, was in diesem Falle nicht geschehen war.

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