Baden-Württemberg: Verdopplung der Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft intensiviert im Zuge seiner Gründungsoffensive die Beratung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Mit dem branchen- und landesweiten Angebot von Beratungsgutscheinen können sich Gründerinnen und Gründer kostengünstig und unbürokratisch durch Experten beraten lassen. Als Träger der Beratung fördert das Wirtschaftsministerium nunmehr acht statt zwei ausgewählte Institutionen. Durch Fördermittel von rund 8,5 Millionen Euro bis Herbst 2014 können jährlich über diese Beratungseinrichtungen bis zu 6.000 Beratungstage für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger angeboten werden.

„Gut beratene Gründungen sind am Markt erfolgreicher. Deswegen verdoppeln wir das Angebot unserer Beratungsgutscheine“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute (12.7.) in Stuttgart. Eine in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführte externe wissenschaftliche Evaluation der vom Land geförderten Gründerberatung hatte gezeigt, dass Gründungen mit einer in Anspruch genommenen Beratung überdurchschnittlich erfolgreich sind. „Unsere Form der Beratung über Beratungsgutscheine soll auch dazu beitragen, Gründungsvorhaben bankfähig zu machen, dass heißt, die Gründungsfinanzierung zu sichern“, so Schmid.

Beratungseinrichtungen: Partner mit Erfahrung für die Gründungsberatung

„Wir haben acht verlässliche Partner mit Erfahrung für die Gründungsberatung ausgesucht“, erklärte Schmid. Exemplarisch stellten Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Handwerkstags BWHT und Dr. Tilman Schad, Mitglied des Vorstandes von Baden-Württemberg: Connected e.V. das Beratungsangebot für Gründungswillige in Handwerk und High-Tech mit Minister Schmid vor.

„Wir sind Ansprechpartner für Handwerk und Mittelstand bei Gründung oder Übernahme von Betrieben. Die Basisberatung erfolgt kostenlos über die Starter-Center der baden-württembergischen Handwerkskammern. Das Angebot der BWHM GmbH reicht von der allgemeinen Gründungsberatung über Businessplan-Erstellung bis hin zur kompletten Begleitung einer Betriebsübernahme“, sagte Vogel.

„Wir möchten kompetente Beratung für innovative Gründerinnen und Gründer aus IT und Hightech in Baden-Württemberg bieten“, erklärte Dr. Schad. „Hightech-Gründern bietet bwcon Unterstützung von Orientierungs- und Checkup-Beratungen bis zu Intensivcoachings und dem High-Tech Preis CyberOne.“

Die geförderten Beratungseinrichtungen sind: Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM GmbH), Baden-Württemberg: Connected e.V., B.A.Z. GmbH, Dehoga, IFB Institut für freie Berufe, RKW Baden-Württemberg, die Steinbeis-Beratungszentren sowie der Verbund „Start im Quadrat – Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar“.

Wie funktioniert der Beratungsgutschein?

Die Gründungsgutscheine richten sich an Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg planen. Als Existenzgründung zählen Neugründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung und Franchisenehmerschaften. Interessierte müssen keinen gesonderten Antrag für die Förderung stellen, sondern wenden sich direkt an einen Träger der Gründungsberatung ihrer Wahl.

Der Einstieg in die Beratung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompaktberatung. Für eine anschließende mehrtägige Intensivberatung wird eine Eigenbeteiligung verlangt, die rund 70 Prozent unterhalb der gängigen Tagessätze für entsprechende Beratungsleistungen liegt. Die Kosten für eine Eigenbeteiligung in beiden Phasen können je nach Beratungsträger variieren.

Die Ausweitung der Gründungsberatung wird durch eine Aufstockung der Landesmittel mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds ESF ermöglicht, sodass im Landeshaushalt keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Die Beratungsgutscheine ergänzen das Kernberatungsangebot der Kammern in Baden-Württemberg und schließen die Lücke zur Beratungsförderung des Bundes (Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland).

Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

 

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