Baden-Württemberg: Landeswohnungsbauprogramm startet zum Jahreswechsel

Baden-Württemberg: Landeswohnungsbauprogramm 2013 startet zum Jahreswechsel

Pünktlich zum Jahresbeginn wird die Landeswohnraumförderung 2013 in Teilen in Kraft treten – mit deutlich verbesserten Konditionen für die Darlehensnehmer. Die Förderung des Kaufs und Erwerbs von Wohneigentum richtet sich weiterhin vor allem an Familien mit Kindern, die festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. „Mit einem Zinssatz von derzeit 1,5 Prozent und nahezu verdoppelten Darlehenshöhen erleichtern wir den Familien die Finanzierung ganz erheblich“, so Christian Brand, Vorsitzender des Vorstands der L-Bank. Die Energieeffizienz spiele bei der Förderung durchgängig eine wichtige Rolle. Das aktuelle Förderprogramm für den Erwerb von bestehendem Wohneigentum stelle geringere Anforderungen an die Sanierung. Denn nicht für alle Familien, die gefördert werden, seien die Kosten von Kauf und Sanierung auf einmal zu stemmen. Daher werde die zeitnahe Sanierungsverpflichtung beim Erwerb älteren Wohneigentums gestrichen. Wer dann später wieder Luft für eine entsprechende Maßnahme habe, könne auf die Energieeffizienzfinanzierung der L-Bank zurückgreifen.

Zum Beispiel: Familie mit zwei Kindern

Für eine Familie mit zwei Kindern, die im Verdichtungsraum ein Haus oder eine Wohnung baut oder erwirbt, heißt das: Statt bisher mit 143.000 Euro kann sie ab 2013 mit einem Förderkredit über rund 300.000 Euro rechnen. Vorausgesetzt das Bruttojahreseinkommen übersteigt nach Abzug der Werbungskosten nicht 63.700 Euro. Die Zinsverbilligung wird für die Dauer von zehn Jahren gewährt. Für Neubauten wird der KfW-Effizienzhaus-Standard 70 gefordert. Beim Erwerb bestehenden Wohneigentums bestehen keine zusätzlichen Sanierungsvorgaben.

Sanierungskredite für Wohneigentümergemeinschaften

Der mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 erstmals eröffnete Zugang von Wohneigentümergemeinschaften zu Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau stieß auf großes Interesse und wird auch 2013 weiter angeboten. Die landesseitig durch eine Bürgschaft gegenüber der L-Bank abgesicherten Kredite können zur Finanzierung energieeffizienter Sanierungen, künftiger Nutzung erneuerbarer Energien oder zum altersgerechten Umbau der Wohnungen eingesetzt werden. Die Unterstützung der Wohnungseigentümergemeinschaften wird nun noch intensiviert, indem die bereits zinsvergünstigten Darlehen des Bundes in einzelnen Programmteilen durch das Land noch weiter verbilligt werden.

Mehr bezahlbare Mietwohnungen

Der Schwerpunkt der Landesförderung zielt auf die Schaffung neuen Mietwohnraums und die energetische Sanierung sowie altersgerechte Modernisierung von Wohnungsbeständen. Ziel ist, die Wohnsituation für einkommensschwächere Haushalte in Groß- und Universitätsstädten, Hochschulstandorten und allgemein in Verdichtungsräumen zu verbessern, indem miet- und belegungsgebundene Wohnungen für diese Haushalte zur Verfügung gestellt werden. Es soll damit ein Angebot an neuen Wohnungen geschaffen werden, deren Kaltmiete 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Auch diese Programmteile wurden durch eine höhere Zinsverbilligung verbessert. Zusätzlich ist eine um zehn Jahre längere Festschreibung dieser Verbilligung möglich: bis zu 25 Jahre können vereinbart werden. Damit wird den Wohnungsbaugesellschaften die Finanzierung von Bauvorhaben wesentlich erleichtert.

Weiterführende Informationen

 

L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg

 

(Baden-Württemberg 2012)

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