Basel III wird nur geringen Einfluss auf den Mittelstand haben

Im Zuge der Finaz- und Wirtschaftskrise von 2009 war es nötig Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Krisen künftig zu verhindern. Mit „Basel III“ haben die großen Wirtschaftsnationen neue Eigenkapitalvorschriften und Verschuldungsobergrenzen auf den Weg gebracht, die die Banken stabiler machen sollen, um die Welt vor einem neuen finanziellen Zusammenbruch zu bewahren. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben die Folgen für den Mittelstand in einem übersichtlichen Dokument zusammengefasst. Insgesamt soll die Eigenkapitalunterlegung der Banken um knapp ein Drittel steigen. Außerdem werden zwei neue Messgrößen ausschlaggebend: Die Liquidity Coverage Ratio, die garantieren soll, dass Banken in Stresssituationen mindestens 30 Tage ausreichend liquide Aktiva vorhalten, und die Net Stable Funding Ratio, damit die liquiden Aktiva für mindestens 12 Monate durch stabile Finanzierungsquellen refinanziert werden können.

Der Mittelstand wird auch bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln von diesen neuen Regelungen betroffen sein. Jedoch bleibt der Mittelstandskompromiss von Basel II auch in Basel III bestehen. Kredite von kleineren und mittelständischen Unternehmen werden weiterhin weniger stark gewichtet als Kredite größerer Unternehmen. Kredite unter einer Millionen Euro und Firmen mit einem Umsatz unter 50 Millionen Euro werden besonders von diesem Kompromiss profitieren. Konkret bedeutet das, dass dem Mittelstand der Zugang zu finanziellen Mitteln vereinfacht wird und die Risikogewichtung der Banken nicht so stark ausgeprägt ist, wie bei größeren Unternehmen. Aktuell ist eine weitere Reduzierung der Risikogewichtung für mittelständische Kredite im Gespräch. Wie sie als Unternehmer von den neuen Verordnungen profitieren können, finden sie ebenfalls in dem Glossar.

Basel III wird Anfang 2013 offiziell in der EU in Kraft treten.

 

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