Mitfinanziert werden:Quelle: Björn Schledorn / pixelio.de
– Untersuchungen zu technischen Energieeinsparpotenzialen in bestehenden Liegenschaften, Einrichtungen und Betriebs- bzw. Produktionsstätten mit dem Ziel, deren Energiebedarf zu verringern und/oder aus erneuerbaren Energien zu decken (Energieeinsparkonzepte) sowie
– Studien zur energetischen Entwicklung in einer oder mehreren Gemeinden unter Einbeziehung der derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen, der regionalen Energieressourcen sowie potenzieller Energieprojekte der Gemeinde in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen (kommunale Energienutzungspläne).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Voraussetzungen
Die Untersuchung soll als Grundlage für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen dienen und sich mit den Themen Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien befassen.
Energieeinsparkonzepte: Ergebnis der Untersuchung sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.
Energienutzungspläne: Ergebnis der Planungen sollen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein.
Es sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Das Vergaberecht ist einzuhalten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt:
– bei Energieeinsparkonzepten je nach Antragsteller zwischen 30% und 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 50.000 EUR,
– bei Energienutzungsplänen bis zu 70% für kommunale Gebietsköperschaften.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Vorhabensbeginn an den Projektträger
Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg)
im Haus der Forschung Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: itzb@bayern-innovativ.de
Internet: http://www.itzb.de
zu richten. Für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt die Antragstellung über die Internetplattform des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur elektronischen Antragstellung (ELAN) unter http://www.fips.bayern.de. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Für weitere Antragsteller ist der Antrag auf Förderung mit Formblatt (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) und Anlagen beim Projektträger einzureichen.
Wichtige Hinweise
Die Vergabe der Untersuchung darf erst nach Erlass des Bewilligungsbescheides bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erfolgen.
(Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie / Förderdatenbank des Bundes 2012)
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