Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2013 in Kraft
Das Behälter- und Apparatebauer-Handwerk – das sind rund 1.420 selbständige Betriebe – erhält eine neue, zeitgemäße Meisterprüfungsverordnung.
Das Spektrum des Behälter- und Apparatebauer-Handwerks ist vielen unbekannt, obwohl uns im Alltag immer wieder Güter begegnen, für deren Herstellung Behälter und Apparate aus unterschiedlichsten Werkstoffen notwendig sind. Die chemische, pharmazeutische, lebensmittel- und energietechnische Industrie greifen für ihre Produktherstellung häufig auf das komplexe Wissen und Können dieser Berufsgruppe zurück.
Aus Kupfer, anderen Nichteisenmetallen oder rostfreien, speziellen Stahllegierungen entstehen unter den Händen des Behälter- und Apparatebauers z.B. Brauereikessel, Drucktanks, Zentrifugen, Dampferzeuger oder Wärme- und Kältetauscher. In Kupferschmieden bringen sie aber auch Behälter kleineren Formats in die gewünschte Form.
Die Komplexität des Handwerks erfordert die Beherrschung von Konstruktions-, Fertigungs-, Füge- und Umformtechniken. Ebenso sind gestalterische Aspekte gefragt. Der Umgang mit CNC-gesteuerten Maschinen, die Verformung von Metallteilen, z.B. durch Biegen, Pressen, Walzen, Tiefziehen oder Richten sowie die Montagetechniken zur Platzierung der Endprodukte prägen die Tätigkeiten dieses speziellen und technik-akzentuierten Handwerks.
Bei dem Behälter- und Apparatebauer-Handwerk handelt es sich um ein zulassungsfreies Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung – anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken – für die selbständige Berufsausübung nicht obligatorisch ist. Die Handwerksordnung sieht jedoch die Option einer freiwilligen Meisterprüfung vor. Der „freiwillige“ Meisterabschluss ist ein Ausweis gegenüber anderen Selbständigen im Apparate- und Behälterbauer-Handwerk für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Gütesiegel für die Kunden dar, das für handwerkliches Können und Kundenorientierung steht.
Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 30. April 2013 (BGBl. I S. 1203) tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und ersetzt die nicht mehr zeitgemäßen Meisterprüfungsregelungen vom 28. August 1974.
Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze hier abgerufen werden.