Betriebliches Eingliederungsmanagement – BGM-Interviewreihe (Teil 7)

Welche Maßnahmen gehören zum BEM und wie könnte man die Umsetzung sowie den Ablauf und Zeitrahmen eines BEM beschreiben?

Die Maßnahmen sind unterschiedlich je nach Art der Eingliederung. Im generellen gibt es drei verschiedene Kategorien: Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit (Rehabilitationsmaßnahmen), Maßnahmen zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit (Präventionsmaßnahmen) und Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes (Integrationsmaßnahmen). Der Ablauf besteht aus sechs Phasen, der Einleitungsphase, Informationsphase, Zustimmung des Betroffenen, Beginn der Gespräche, weiteren Erörterungen und Ende des BEM, wenn die Fehlzeiten dauerhaft unter die Sechswochengrenze des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gesunken sind. Einen Zeitrahmen hierfür gibt es nicht. Wie das BEM konkret abzulaufen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist ein nicht formalisiertes Verfahren, das den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum lässt.

Können Sie etwas über die Erfolgsquoten von BEM sagen?

Die Erfolgsquoten sind im Einzelnen sehr individuell, im Generellen rentabel für das Unternehmen. Große Unternehmen setzen schon sehr lange auf das BEM. Die Effizienz des BEM ist allerdings vom Ablauf abhängig. Je mehr durch soziale Kompetenz auf den einzelnen Fall geachtet wird, desto schneller findet man die passenden Notwendigkeiten der Maßnahmen. Die Ursache liegt darin, dass nach einem Vorfall neben der gesundheitlichen Genesung die psychische Genesung zur optimalen Wiedereingliederung der Arbeitskraft von großer Bedeutung ist und über den Erfolg bestimmt. Dies gilt nicht nur für Burnout-Patienten. Auch beispielsweise kann ein schwerer Autounfall mit einem Grad an körperlicher Behinderung einen Mitarbeiter dazu bringen, sich emotional ausgeschlossen zu fühlen.

Wie werden Angebote für Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Regel von den betroffenen Arbeitnehmern angenommen?

In der Regel nehmen Arbeitnehmer das Angebot dankend an, wenn man sensibel auf diese zugeht. Die Kontaktaufnahme mit einem reinen Formschreiben ist hier fehl am Platz. Formell ist dies ein Schritt, der persönliche Kontakt ist allerdings der Schlüssel, ob das Angebot angenommen wird. Hierzu sollten idealerweise geschulte Personen herangezogen werden. Der Personaler oder Chef sollte den ersten Schritt machen, dann jedoch an eine neutrale Person übergeben, die in engem Kontakt mit dem Arbeitgeber und Verantwortlichen steht. In sehr kleinen Unternehmen, wo eine enge Beziehung zum Chef bestehen kann lässt es sich oftmals zwischenmenschlich lösen. Dies ist aber nicht die Regel.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das BEM-Angebot nicht annimmt?

Da das Angebot freiwillig ist, muss der Arbeitnehmer dieses nicht annehmen. Der Betriebsrat hat allerdings das Recht, die Kontaktdaten der Betroffenen einzufordern und auf eigene Initiative einzuschreiten, selbst wenn der Betroffene der Weitergabe nicht zugestimmt hat. Dennoch bleibt die Annahme des Angebotes weiterhin freiwillig.

Vielen Dank für das Gespräch!

In den nächsten Interviews dieser Reihe wird Michael Hoeckle verschiedene Best-Practice-Beispiele für betriebliches Gesundheitsmanagement vorstellen.

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