Beamte in Brandenburg sollen in Zukunft – wie Tarifbeschäftigte – grundsätzlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Dieser Vorschlag ist Bestandteil eines Eckpunktekatalogs von Innenminister Dietmar Woidke zu Änderungen des Landesbeamtengesetzes, dem das Kabinett auf der heutigen Sitzung in Potsdam zustimmte. Woidke nannte die Gesetzesnovelle „einen notwendigen Schritt bei der Reform des Beamtenrechts im Land“. Das Kabinett beauftragte ihn, auf Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Woidke: „Der demographische Wandel und die gestiegene Lebenserwartung zwingen uns bei der Lebensarbeitszeit zu Veränderungen, wenn wir die Versorgung im öffentlichen Dienst weiter sicherstellen wollen. Es steht außer Frage, dass hierzu jeder seinen Beitrag leisten muss. Da können die Beamten nicht außen vor bleiben." Mit den nunmehr auf den Weg gebrachten Änderungen erfüllt die Landesregierung einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.
Geplant sind danach auch Erleichterungen beim Laufbahnwechsel und beim sogenannten Verwendungsaufstieg von Beamten. Mit Blick auf qualifiziertere Aufgabenprofile will die Landesregierung langfristig die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes aufheben, wozu organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Sie plant außerdem, durch entsprechende Gesetzesregelungen den Personalaustausch zwischen den brandenburgischen Kommunen und der Landesverwaltung zu vereinfachen.
Woidke verwies auf die geplanten Details bei der Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamte, die schrittweise von 2014 bis 2029 von derzeit 65 auf 67 Lebensjahre angehoben werden soll. Diese Altersgrenze soll künftig grundsätzlich auch für Polizeibeamte gelten, die derzeit bereits mit 60 Jahren in Pension gehen. Berücksichtigung findet jedoch die besondere Dienstbelastung in bestimmten operativen Polizeibereichen wie dem Wechselschichtdienst sowie in Spezialeinheiten der Polizei. Hier, aber beispielsweise auch beim sogenannten allgemeinen Justizvollzugsdienst und beim feuerwehrtechnischen Dienst kann für Beamte nach den Vorstellungen der Landesregierung durch individuelle Anrechnung entsprechender Verwendungszeiten die künftige reguläre Altersgrenze um maximal 5 bis auf 62 Jahre abgesenkt werden.