Der Firmenumzug: (k)ein leichtes Unterfangen?

Wenn eine Firma wächst, die Anzahl der Kundenaufträge und Mitarbeiter stetig zunimmt, erreicht sie irgendwann den Punkt, an dem ihre Räumlichkeiten nicht mehr groß genug für das Unternehmen sind. In dem Fall bietet es sich an, nach einer neuen Immobilie Ausschau zu halten, das sich in unmittelbarer Nähe befindet. Kein leichtes Unterfangen.

Egal, ob es sich um einen Kleinbetrieb oder ein Großunternehmen handelt, das nach einem neuen Bürogebäude Ausschau hält – in Ballungszentren wie Hamburg, München oder Stuttgart sind freie Fläche rar gesät und alles andere als günstig. Deshalb macht es immer Sinn, sich an einen Makler bzw. Vermittler für Gewerbe- und Wohnimmobilien zu wenden, der sich auf die Suche nach einem passenden und bezahlbaren Büro macht. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter http://www.corpussireo.com/. Was es hingegen vor und nach dem Firmenumzug zu beachten gilt, listen wir Ihnen im Folgenden auf.

Vor dem Firmenumzug

  • Sobald Sie eine neue Immobilie gefunden haben und der Mietvertrag unterschrieben wurde, müssen Sie die alten Büroräume schriftlich kündigen.
  • Um Zeit und Kosten zu sparen, sollte der Firmenumzug nicht werktags stattfinden, sondern lieber an einem Wochenende.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig darüber, dass Sie mit der Firma umziehen und wo sich der neue Sitz befindet – und ab wann dieser in Betrieb genommen wird.
  • Ebenso müssen Sie Ihren Kunden wie auch den Geschäftspartnern und Lieferanten die neue Adresse sowie die neue Telefon- und Faxnummer mitteilen.
  • Darüber hinaus sollten auch Steuerberater und Anwälte, Finanzamt und Versicherung, Gewerbeamt und Berufsgenossenschaft über den Umzug in Kenntnis gesetzt werden.
  • Zu guter Letzt dürfen Sie nicht vergessen, sofern Sie einen Ortswechsel vornehmen werden, auch den Eintrag im Handelsregister oder im Telefonbuch ändern zu lassen.

Nach dem Firmenumzug

  • Oftmals müssen die alten Räumlichkeiten nach dem Umzug noch renoviert werden, deshalb sollten Sie einen Handwerker und/oder Maler rechtzeitig beauftragen.
  • Sollte hingegen vertraglich festgehalten worden sein, dass die Zimmer nur sauber hinterlassen werden müssen, können Sie auch eine Reinigungsfirma engagieren.
  • In den neuen Räumlichkeiten müssen hingegen möglicherweise neue Leitungen oder Anschlüsse verlegt werden, daher muss ein Techniker her, bevor die Möbel kommen.
  • Zum Schluss sollten Sie natürlich noch Ihr Geschäfts- und Briefpapier mit der neuen Adresse versehen, damit auch der Letzte mitbekommt, dass Sie umgezogen sind.

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