Deutsche Bank schießt mit Todeswetten auf Personen den Spekulationsvogel ab

Zusätzlich zu den Skandalen um ausufernde Lebensmittelspekulation und ihre führende Rolle in der Subprime- und Finanzkrise 2008, die auch der Gegenstand mehrerer Milliardenklage gegen Deutschlands größtes Geldhaus ist, hat die Deutsche Bank aktuell ein Wettgeschäft aufgelegt, dass selbst dem Rest der Branche über die Maßen anstößig erscheint: Bei dem aufgelegten Fonds „Kompass Life 3“ geht es um Wetten auf die Lebenserwartung eines Kreises von 500 Personen, die von einer „Tracking Company“ regelmäßig kontaktiert und untersucht werden. Je früher diese Personen sterben, desto mehr Geld erhalten die intern immer noch wohlwollend als „Anleger“ bezeichneten Spekulanten. Die Deutsche „Raffgierbank“, wie sie im April 2011 bereits von dem Spiegel getauft wurde, hat hierfür 700 Millionen Euro bei Kleinanlegern eingesammelt. Das geht nun selbst der eigenen Branche zu weit, die Ombudsstelle des Deutschen Bankenverbandes kritisierte die Praxis ungewöhnlich scharf: Das Produkt sei „mit unserer Wertordnung, insbesondere der in ihrem Mittelpunkt stehenden Unantastbarkeit der menschlichen Würde, kaum in Einklang zu bringen“. Ein Gericht müsse klären, ob die „Wette auf die Lebensdauer eines ausgewählten Personenkreises nicht gegen sich aus unserer Sittenordung ergebende Verhaltensverbote verstößt“.

Das Wettmodell existiert in ähnlicher Form bereits in den USA. Dort kaufen Geldhäuser Lebensversicherungen von Amerikanern auf, die ihre Police verkaufen wollen, anstatt sie aufzulösen. Die Geldhäuser spekulieren dann auf hohe Ausschüttungen und Gewinne, je früher der Versicherte stirbt. 30 Anleger des Deutsche-Bank-Fonds haben nun geklagt, weil sie angeblich nicht genügend darüber aufgeklärt wurden, in welche perfiden und morbiden Spekulationswetten sie da von der Deutschen Bank hineingezogen wurden. Die Bank wiederum gab zur Kenntnis, die Anleger umfassend aufgeklärt zu haben. Der klagende Rechtsanwalt Tilman Langer nannte das Wettprodukt ein „makaberes Rechenspiel ohne jedes Investitionsobjekt“.

Nach dem Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: "Eigentum verpflichtet". Anleger sind daher eigentlich – wenn schon nicht aus humanistischen Gründen heraus – verpflichtet, zu überprüfen, worin sie ihr Geld anlegen. Ein unbedachtes Anlegen schützt einem als Mitläufer nicht vor einer moralischen Teilschuld bei den Irrleitungen der gegenwärtigen Finanzwirtschaft. Dass Finanzprodukte eine enorme Sprengkraft entfalten können, haben nicht zuletzt die Finanzkrise 2008 und die aktuellen Angriffe auf den Euro gezeigt. Geld darf daher nicht für unseriöse (ehrlose) Wett-Aktionen eingesetzt werden, jeder Anleger sollte auf die Nachhaltigkeit seiner Anlagen achten: Kurzfristige Spekulationen sind keine Investitionen, wie es auch schon in dem Crashkurs (3) "Spekulieren mit Rohstoffen – tödliche Geschäfte" in der Süddeutschen Zeitung heißt.
(mb)

 

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