Dissens beim Photovoltaik-Zubau – am Donnerstag Entscheidung über EEG-Novelle

An der Photovoltaik scheiden sich die Geister: Die einen loben es als Mittel einer Dezentralisierung der Energieerzeugung, wodurch in einem intelligentem Mix auch die Notwendigkeit des Netzausbaus reduziert wird, heben den positiven Effekt der Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen und Kommunen hervor und sehen die PV als ein Element zur Energieautarkie von Gemeinden und Einzelhäusern, die sich dann ihren eigenen Strom abkaufen. Andere hingegen sehen ihr derzeitiges Geschäftsmodell in Gefahr und gehen gegen jede Art der Erneuerbaren vor. Der Solarstrom wird dabei isoliert betrachtet, ohne ihn in Zusammenhang mit den anderen regenerativen Energiequellen (virtuelles Kraftwerk) zu sehen. Es wird dann über im schlimmsten Fall über rund 4,5 Milliarden Euro PV-Subventionen pro Jahr geschimpft (laut RWI 42 Milliarden im Worst-Case-Szenario bis 2020, allerdings macht sich hier das RWI unglaubwürdig, da sie noch im Oktober 2010 für den gleichen Zeitraum 63 Milliarden prognostiziert hatten – auch sind hierbei nicht die positiven Effekte der lokalen Wertschöpfung und des Arbeitsplatzwachstums und damit zusammenhängend auch der Steuermehreinnahmen berücksichtigt, womit zusammengenommen die Subventionen zu großen Teilen gegenfinanziert werden). Gleichzeitig werden die versteckten Subventionen für Atomstrom und Kohle verschwiegen und auch nicht die restlose Unterversicherung der AKWs angeprangert – müssten sich die AKWs laut den mutmaßlichen Schadenssummen von bis zu 5.000 Milliarden Euro versichern (derzeit nur bis 2,5 Milliarden Euro), oder auch die Endlagerungskosten voll übernehmen, dann wäre der Atomstrom preislich selbst mit dem Solarstrom nicht mehr konkurrenzfähig. 

Derzeit findet nun erneut ein Schlagabtausch der verschiedenen Standpunkte statt, da am Donnerstag die Novelle zu dem Erneuerbare Energien Gesetz im Bundestag abschließend beraten wird. Dezidiert gegen die Solarenergie zieht nun der Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), Christoph M. Schmidt, ins Feld. Er fordert, „die durch das EEG gewährten Förderanreize, insbesondere bei der Fotovoltaik, für mehrere Jahre auszusetzen.“ Grund seien die Defizite in Bezug auf Leitungsbau, Speicherkapazitäten und bei der Vernetzung mit den europäischen Nachbarn, so dass es vorerst nicht ratsam erscheine, mit dem Ausbau regenerativer Stromerzeugungskapazitäten fortzufahren. Daher soll der jährliche Zubau an Fotovoltaikleistung auf 500 bis maximal 1.000 Megawatt begrenzt werden.

Bei diesem Negativszenario wird allerdings wieder geflissentlich das enorm hohe Einsparpotential bei verbesserter Energieeffizienz vernachlässigt (bis zu 30 Prozent allein durch sinnvolles Nutzen der Kraft-Wärme-Kupplung). Auch entfallen allein auf die Gebäude 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Wenn die Gebäude durch die dezentrale Energieversorgung nun zunehmend energieautark werden, dann werden im gleichen Maße auch die Übertragungsnetze entlastet. Damit entfällt dann jedoch auch das Hauptargument der Blockierer. Die Angst vor dem Solarstrom kommt also entweder nur vom Scheuklappendenken, oder wird vornehmlich von der Verlustangst um eigene Pfründe diktiert.

Ein weiterer Punkt in der geplanten Novelle des EEG-Gesetzes sorgt für Erregung: Die Bundesregierung plant, künftig die Direktvermarktung von in Deutschland erzeugtem Ökostrom an Haushalte, Firmen oder Behörden zu verhindern. Ein Stromanbieter kann den Wind- oder Sonnenstrom zwar kaufen, darf ihn aber nicht als Ökostrom kennzeichnen. Er muss ihn als Graustrom verkaufen. Damit müssten Kunden, die Ökostrom beziehen wollen, mit ausländischem Ökostrom versorgt werden. Laut LichtBlick ein „Schildbürgerstreich“. Denn gerade jetzt wird der hierzulande erzeugte EEG-Strom dank steigender Produktion und sinkender Kosten für Energieversorger und Kunden immer attraktiver. Zudem steigt das Verantwortungsbewusstsein für Nachhaltigkeit und die Sensibilisierung vor den Gefahren der Atomkraft und damit gleichzeitig die Akzeptanz von Ökostrom. Der Vorstandsvorsitzende von LichtBlick, Dr. Christian Friege: „Ein Federstrich im Gesetz reicht aus, um diese absurde Regelung aufzuheben.“ Dazu müsse die grüne Stromqualität einfach vom Kraftwerksbetreiber auf den Stromhändler übertragen werden. Dann kann der aus EEG-Anlagen gekaufte Strom in der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung auch als Ökostrom ausgewiesen werden.
 

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